Hannover

Kopftuchverbot im Fitnessstudio

Eine Fitnessstudio-Kette in Hannover und Laatzen verbietet einer Kundin das Tragen eines Kopftuches beim Training. Dies sei aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Die Kundin fühlt sich diskriminiert.

13
02
2019
Kein Kopftuch im Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

In einem Fitnessstudio in Hannover wurde eine muslimische Kundin während des Trainings von einem Mitarbeiter aufgefordert das Kopftuch abzulegen, wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtete. Als sich die 35-jährige Kundin weigerte das Kopftuch abzulegen, musste sie das Studio verlassen. Das Fitnessstudio begründet dieses Verbot mit dem Sicherheitsrisiko, das beim Tragen von Kopfbedeckungen bestünde. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios heißt es: „Zur Vorbeugung von Unfällen und Erhalt der körperlichen Unversehrtheit ist das Tragen von Schmuck und Kopfbedeckungen beim Training nicht erlaubt.“

Die betroffene Kundin kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie trainiere schon seit Jahren in Fitnessstudios. Ihr Kopftuch sei nie problematisiert worden. Sogar bei internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen sei das Tragen von Kopftüchern erlaubt.

Da sie dem Mitarbeiter des Fitnessstudios keinen Gauben schenkte, suchte sie eine weitere Filiale des Studios auf und fragte dort explizit nach einem Kopftuchverbot. Auch dort wurde ihr das Verbot bestätigt. Die Jura-Studentin zeigt sich empört über diese Regelung. „Ich wurde aufgrund meines islamischen Kopftuchs diskriminiert“, erklärt sie gegenüber der Hannoverschen Allgemeine. Dies sei allerdings keine generelle Regelung in Sportstudios. In den meisten Fitness-Studios ist das Tragen von Kopftüchern während des Sports erlaubt.

Leserkommentare

András László Varga sagt:
Sehr demokratisches Diskussionsforum! Nicht nur die Email-Adressen werden nicht veröffentlicht, sondern auch die Texte, die Ihnen nicht so gut passen. Bitte die deutsche Politiker nicht mehr Orbán Viktor oder die polnische Regirung zu kritisieren, wenn sie angeblich die Meinungsfreiheit "einschränken" Danke für Ihr Verständnis. Zur Weiterbildung der Jurastudentin und Für "Gruss, Kritika" empfehle ich: Landgericht Bremen, Urteil vom 21.06.2013 - 4 S 89/12 -
03.03.19
9:14
Johannes Disch sagt:
@Andreas (01.03.19, 22:51) Weshalb ihr Vergleich des Kopftuchs mit dem Helm eines Bundeswehrsoldaten absurd ist, darauf sollten Sie selbst kommen. Dasselbe gilt für ihrem Vergleich eines Friseurbesuchs.
05.03.19
13:16
Johannes Disch sagt:
@...Varga (03.03.19, 9:14) Mailadressen werden auch auf anderen Plattformen nicht veröffentlicht. Das ist auch nachvollziehbar, schützt man User dadurch vor einem möglichen Shitstorm. Früher waren alle neuen Beiträge hier sofort sichtbar. Inzwischen dauert es 2 bis 3 Tage bis zur Veröffentlichung. Das hat wohl mit dem neuen "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" zu tun. Die Betreiber prüfen die Beiträge auf ihre Rechtmäßigkeit, was ich auch gar nicht so übel finde, wenn man sich ansieht, wie es auf manch anderen Plattformen zugeht. Zudem gibt es hier noch eine interne "Nettiquette", also die Regeln von "Islamiq." Auch diese Einhaltung prüft die Redaktion wohl vor der Veröffentlichung. Mir ist es noch nie passiert, dass ein Beitrag von mir nicht veröffentlicht wurde. Die meisten Beiträge veröffentlicht "Islamiq", auch wenn es inzwischen einige Zeit dauert. Die Gründe dafür habe ich gerade genannt.
05.03.19
13:28
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