Eine Kieler Universität verbietet das Tragen von Gesichtsschleiern in Lehrveranstaltungen. Nun will die betroffene Studentin juristisch vorgehen.
Der Streit um das Vollverschleierungs-Verbot in Lehrveranstaltungen der Universität Kiel könnte einem Medienbericht zufolge in die nächste Runde gehen. Eine betroffene Studentin und Nikab-Trägerin wolle „auf alle Fälle“ juristisch gegen das Verbot der Christian-Albrechts-Universität vorgehen, berichteten die „Kieler Nachrichten“ (Montag).
Die zum Islam konvertierte Deutsche sagte der Zeitung, es hätten sich bereits mehrere Anwälte dieses Falles angenommen. Ein Verein, der sich für religiös Diskriminierte einsetze, unterstütze sie finanziell.
Das Uni-Präsidium hatte das Verbot am 29. Januar erlassen. Es solle dafür Sorge tragen, „dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt sind“.
Dazu gehöre die offene Kommunikation, welche „auch auf Mimik und Gestik beruht“. Daher dürfe ein Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden“. Die Studentin nannte die Argumentation der Hochschule der Zeitung gegenüber „überzogen, symbolisch und argumentativ haltlos“. (dpa/iQ)