Der Streit um die Regelung des Karfreitages in Österreich wurde beigelegt. Die Diskriminierung von nicht-christlichen Arbeitnehmern wird durch einen „persönlichen Feiertag“ verhindert.
In Österreich können Arbeitnehmer künftig einen „persönlichen Feiertag“ nehmen. Dies beschloss die Regierung am Dienstag nach Gesprächen mit Kirchenvertretern. Anlass für die Regelung ist der Umgang mit dem Karfreitag. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vor einem Monat entschieden, dass die bisherige Karfreitags-Regelung, wonach in Österreich nur Protestanten, Altkatholiken und Methodisten am Freitag vor Ostern frei hatten, diskriminierend sei.
Der „persönliche Feiertag“ kann auch ohne religiösen Zusammenhang zum Beispiel am Hochzeitstag beansprucht werden. Er muss aus den regulären Urlaubstagen genommen werden.
Die von der ÖVP-FPÖ-Regierung zwischenzeitlich favorisierte Lösung eines halben Feiertags für alle ab 14 Uhr war heftig umstritten. Einen zusätzlichen freien Tag wollte die Regierung mit Blick auf die Interessen der Wirtschaft und die ohnehin vergleichsweise beachtliche Zahl an Feiertagen verhindern.
Der „persönliche Feiertag“ muss drei Monate im Voraus beantragt werden. Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers wegen dringender betrieblicher Gründe am selbstgewählten persönlichen Feiertag freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhalte er zusätzliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. (dpa/iQ)