Die Kieler Universität hat ein Vollverschleierungsverbot in Lehrveranstaltungen durchgesetzt. Nach Auffassung der Anti-Diskriminierungsbeauftragte des Landes, ist dieses Verbot nicht haltbar. Ein Einzelfall sollte nicht zur gesetzlichen Regelung führen, das sei Diskriminierung.
Das Vollverschleierungsverbot in Lehrveranstaltungen an der Kieler Universität ist nach Auffassung der Anti-Diskrimierungsbeauftragten des Landes ohne Rechtsgrundlage. „Das vorliegende Verbot per Richtlinie ist nach meiner Bewertung so nicht haltbar“, sagte Samiah El Samadoni am Freitag in Kiel. „Rechtlich ist ein Verschleierungsverbot als Eingriff in die Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz tatsächlich nur durch oder aufgrund eines Gesetzes möglich.“ Beispielsweise enthalte das bayerische Hochschulgesetz eine solche Regelung, erläuterte El Samadoni.
Sie betonte außerdem, sie könne die Argumentation der Uni für das nach einem Einzelfall erlassene Verbot nicht nachvollziehen. Begründet wurde die Richtlinie mit der Einschränkung der für die Lehre erforderlichen offenen Kommunikation durch den Gesichtsschleier. Nach Ansicht des Uni-Präsidiums beruht diese nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Gerade in Vorlesungen sei die Kommunikation aber fast immer frontal und einseitig, sagte El Samadoni. Eine mündliche Leistung der Studierenden werde auch anders als in der Schule nicht benotet.
Fraglich sei auch, ob ein Einzelfall wie an der Kieler Uni Anlass für eine gesetzliche Regelung sein sollte oder ob nicht andere Lösungswege durch den Dialog gefunden werden könnten. Eine zum Islam konvertierte Studentin hatte in einer Lehrveranstaltung einen Nikab getragen, bei dem lediglich die Augen der Trägerin sichtbar bleiben. El Samadoni kritisierte, der Streit um ein Verbot biete eine öffentliche Plattform für unterschiedlichste Interessengruppen, denenen es lediglich um eine Eskalation der Auseinandersetzung gehe. (KNA, iQ)