Am Dienstag hatte der EuGH in Luxemburg erklärt, dass rituelle Schlachtmethoden nicht die höchsten Tierschutzstandards erfüllten. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl „am wenigsten beeinträchtigt“, hieß es in der Begründung der Richter. Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von „Halal“-Fleisch nach islamischen Regeln, sei „nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern“.
Einschränkung der Religionsfreiheit
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das Bio-Siegel für Fleisch aus ritueller Schlachtung eine Diskriminierung religiöser Minderheiten. „Statt die Auswüchse der Massentierhaltung in der EU zu bekämpfen und Maßnahmen zur Reduzierung des Fleischkonsums der europäischen Bevölkerung zu ergreifen, wird durch Rechtsinterpretation religiösen Minderheiten – nämlich Muslimen und Juden – der Zugang zu tierwohlgerechtem Bio-Fleisch verwehrt“, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek am Donnerstag in Berlin.
„Die Entscheidung ist nicht nur eine weitere Einschränkung der Religionsfreiheit aus Luxemburg, sondern auch widersinnig, da sie nicht mehr Tierschutz, sondern weniger Tierschutz bedeutet“, erklärte Mazyek weiter. Gerade Muslime seien gehalten, sich für das Tierwohl einzusetzen. Im Islam würden Menschen für jedes Leid, das sie Tieren unnötigerweise zufügten, zur Verantwortung gezogen. Zudem sei nicht bewiesen, dass das Leid der Tiere bei einer Schächtung höher sei als bei einem – teilweise womöglich qualvollen – Tod durch Betäubung.