









Muslimische Vertreter kritisieren das Halal-Fleisch Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Damit würde man religiösen Minderheiten den Zugang zu tierwohlgerechtem Bio-Fleisch verwehren.
Am Dienstag hatte der EuGH in Luxemburg erklärt, dass rituelle Schlachtmethoden nicht die höchsten Tierschutzstandards erfüllten. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl „am wenigsten beeinträchtigt“, hieß es in der Begründung der Richter. Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von „Halal“-Fleisch nach islamischen Regeln, sei „nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern“.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das Bio-Siegel für Fleisch aus ritueller Schlachtung eine Diskriminierung religiöser Minderheiten. „Statt die Auswüchse der Massentierhaltung in der EU zu bekämpfen und Maßnahmen zur Reduzierung des Fleischkonsums der europäischen Bevölkerung zu ergreifen, wird durch Rechtsinterpretation religiösen Minderheiten – nämlich Muslimen und Juden – der Zugang zu tierwohlgerechtem Bio-Fleisch verwehrt“, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek am Donnerstag in Berlin.
„Die Entscheidung ist nicht nur eine weitere Einschränkung der Religionsfreiheit aus Luxemburg, sondern auch widersinnig, da sie nicht mehr Tierschutz, sondern weniger Tierschutz bedeutet“, erklärte Mazyek weiter. Gerade Muslime seien gehalten, sich für das Tierwohl einzusetzen. Im Islam würden Menschen für jedes Leid, das sie Tieren unnötigerweise zufügten, zur Verantwortung gezogen. Zudem sei nicht bewiesen, dass das Leid der Tiere bei einer Schächtung höher sei als bei einem – teilweise womöglich qualvollen – Tod durch Betäubung.
Auch der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ kritisiert in einer Pressemitteilung das Urteil des EuGH. „Der Europäische Gerichtshof grenzt muslimisches und jüdisches Leben aus und offenbart in seinem Urteil, dass es rituelle Schlachtung nach islamischen Vorschriften nicht verstanden hat“, sagte Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. Dies zeige, wie wenig sich die Richter mit islamischen Richtlinien zur Haltung und Schächtung von Tieren auseinandergesetzt haben, so der Islamrat.
Des weiteren würde das Urteil dazu führen, dass „muslimischen und jüdischen Konsumenten der Zugang zu Garantien verwehrt wird, die das Gütezeichen ‚ökologischer/biologischer Landbau‘ bietet“. Damit würde ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung offen diskriminiert werden, erklärt der Islamrat weiter.
Hintergrund des EuGH-Urteils war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort setzte sich eine Tierschutzorganisation dafür ein, die Kennzeichnung „ökologischer/biologischer Landbau“ für „Halal“-Hacksteaks zu verbieten. Das zuständige französische Gericht bat den EuGH um Klärung. Das arabische Wort „halal“ bedeutet „rein“ oder „erlaubt“. Muslime dürfen nur Fleisch essen, das „halal“ ist. (KNA/iQ)