Beobachtung

Thüringen vertagt Verfassungsschutz-Entscheidung zur AfD

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsschutzes, ob die AfD beobachtet werde, wird sich verzögern, wie der Innenminister ankündigt.

12
03
2019
Symbolfoto: AfD, Verfassungsschutz Chat
Symbolfoto: AfD © Shutterstock, bearbeitet by islamiQ

Thüringen wird nach Angaben von Innenminister Georg Maier (SPD) in den nächsten Wochen noch keine Entscheidung zu einer möglichen Beobachtung der AfD durch Landesamt für Verfassungsschutz fällen. „Wir sollten uns in Thüringen die Zeit gönnen. Es wird keine kurzfristige Entscheidung sein“, sagte Maier am Montag auf einer Sicherheitskonferenz von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen in Erfurt. Dabei gab es auch ein Treffen mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang. Eigentlich war eine Thüringer Entscheidung in den kommenden Wochen erwartet worden.

Nun rechnet Innenminister Maier damit nicht vor der Landtagswahl Ende Oktober. Eine Beobachtung der AfD wäre nur möglich, wenn es den begründeten Verdacht auf verfassungsfeindliche Tendenzen in der Partei gebe. Gegen eine mögliche Beobachtung hat die AfD bereits im Dezember 2018 Klage beim Landesverfassungsgericht in Weimar eingereicht. Sie richtet sich gegen den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, und gegen Maier. Die AfD hatte beiden vorgeworfen, sie würden ihr die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellen und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen.

Nach Angaben von Maier geht das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar von einem Zeitraum von einem bis zwei Jahren aus, bis eine AfD-Beobachtung veranlasst oder verworfen werde. Das Bundesamt hat jedoch den rechtsnationalen „Flügel“ um Thüringens AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative zum Verdachtsfall erklärt. In diesen beiden Fällen ist der sehr eingeschränkte Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Harousch sagt:
Wie wärs mit ´nem Orden für die unzähligen Verstöße gegen § 187 und §130 des Strafgesetzbuches oder einer Diätenerhöhung? Dass wir Volksverhetzern und Demokratiefeinden und somit Europafeinden bis ans Ende ihres erbärmlichen Lebens auch noch die Pensionen aus unseren Steuergeldern tilgen dürfen, ist doch mehr als eine Blamage! Da kann doch nur etwas nicht stimmen. Den aktuellen Bundeshaushaltsüberschuss 2018 von über 11 Milliarden (11000000000 eine elf mit 9 Nullen) Euro sollte man lieber in die Flüchtlingspolitik bzw. Strategien gegen eine Flucht sinnvoll einbringen. Wenn es so weiter geht, wird es an den EU-Außengrenzen zu Mord und Totschlag kommen, weil wir das Ausmaß der Krise, an deren Anfang wir uns erst befinden, nicht einschätzen kann oder möchte. Die ganzen Politiker werdens wahrscheinlich ehe nicht erleben, aber wir und unsere Nachkommen. Da ist die Debatte über Kopftuchverbot und -gebot anscheinend von höchster Relevanz. Als Tante Jamila noch die Büros reinigte, wohlgemerkt mit einem Kopftuch auf dem Haupt, da wars nichtig, aber wenn die Enkelin Tante Jamilas jetzt plötzlich mit einem Kopftuch am Gericht arbeiten kann, weil sie dieselbe geistige Kapazität wie alle kopftuchlosen aufbringt und sich vom Alltagsrassismus hat nicht unterbuttern lassen, dann ist es eine Katastrophe und unvereinbar mit dem Neutralitätsgesetz. Wenn Neonazis im Bundestag sitzen dann ist es aber Demokratie. Wer soll diese Demokratie denn auch ernstnehmen, wenn nicht einmal die ranghöchsten der Politik das nicht schaffen. Hierzu fällt mir ein guter Song der PunkBand Slime ein: „Deutschland muss sterben, damit wir leben können...“ Deutschland verrecke, damit wir leben können.... Hadi Tschüß!
14.03.19
10:22