Dürfen Richterinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Nein, sagt der Freistaat. Doch, sagt eine islamische Religionsgemeinschaft. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung begrüßte die Entscheidung.
Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung.
Dieser Argumentation folgte der Verfassungsgerichtshof nicht. „Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger“, hieß es in der Entscheidung. Der Staat müsse die Neutralität seiner Justiz gewährleisten. „Im Gegensatz dazu steht das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole.“
Volle Zustimmung gab es erwartungsgemäß seitens der Staatsregierung: „Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof die in Bayern getroffene Regelung bestätigt hat“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Die Bürger müssten darauf vertrauen können, dass in der Justiz neutral und nur nach Recht und Gesetz entschieden werde. Es müsse auch im Auftreten des Personals deutlich werden, dass persönliche Weltanschauung oder religiöse Überzeugung dabei keine Rolle spielten. (dpa, iQ)