Rheinland-Pfalz

Eilantrag gegen Schließung muslimischer Kita abgelehnt

Einen zusätzlichen Monat gibt es für die Mainzer Al-Nur-Kita. Doch das Verwaltungsgericht Mainz bestätigt die Anordnung zur Schließung. Der Moscheeverein Arab Nil Rhein will Beschwerde dagegen einlegen.

29
03
2019
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag gegen die Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Widerruf der Betriebserlaubnis für die Al-Nur-Kita in Mainz sei rechtmäßig, entschieden die Richter nach einer Mitteilung vom Dienstag. Sie verfügten aber, dass der Kindergartenbetrieb bis Ende April geduldet werde. Das Landesjugendamt hatte eine Schließung zum 31. März angeordnet.

Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, bedauerte die Entscheidung und kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz an. „Wir können nicht hinnehmen, dass der Verein in eine Ecke mit Salafisten gestellt wird“, sagte er und fügte hinzu: „Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen.“

„Aufgrund objektiver Erkenntnisse bestünden hinreichende Indizien für die Feststellung, dass der Antragsteller extremistischem Gedankengut jedenfalls nahestehe“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die vom Kita-Träger, dem Moscheeverein Arab Nil Rhein, vorgebrachten Distanzierungen von extremistischen Strömungen könnten nicht überzeugen.

Der Moscheeverein vertrete extremistische Inhalte und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, sagte der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, am 11. Februar zur Begründung der bislang einmaligen behördlichen Schließung einer Kita in Rheinland-Pfalz. In der bislang für 22 Plätze bewilligten Al-Nur-Kita wurden zuletzt 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Es ist gefährlich, und verwerflich, dass Kindergarten Kinder mit Islamischen Gedankengut in Kontakt kommen können. Wie absurd Islamische Vorstellungen sind, die Befehle aus Koran/Scharia umsetzen, demonstriert in diesen Tagen das Islamische Sultanat Brunei indem es für Schwule und Lesben per Gesetz die Todesstrafe durch Steinigen festgelegt hat.. Deutlicher kann der Islam seine abscheulicheFratze nicht zeigen. So eine Ideologie gehört nicht zu Deutschland Wir ungläubigen, von denen der Koran sagt "siehe diese sind für Allah der letzte Dreck". Zeitgemässe Übersetzung von Sure 8:22 [ Kritika] Erst Recht müssen wir nKindern, in welchem Alter auch immer, dafür schützen, mit dem Islam oder Islamistische Erzieher in Kontakt zu kommen. Deutschland muss ein freier Rechtsstaat bleiben und darf nicht zu einer Islamischen Desaster-Republik mit Steinigen als Strafe für Lappalien verkommen. Daher ist es unverzichtbar, dass jegliche keinerlei feindliche Unterwanderung - - z.B. duch Islamistishe Kindererzieher - - unterbunden bleibt. Das Gericht hat einen weisen Beschluss gefasst. Kritika meint: Da, wo Freiheit und Demokratie herrschen, da ist der Islam bedeutungslos. Da, wo der Islam das Sagen hat, gibt es weder Freiheit noch Demokratie. Gruss, Kritika Gruss, Kritika.
29.03.19
22:53