Einen zusätzlichen Monat gibt es für die Mainzer Al-Nur-Kita. Doch das Verwaltungsgericht Mainz bestätigt die Anordnung zur Schließung. Der Moscheeverein Arab Nil Rhein will Beschwerde dagegen einlegen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag gegen die Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz abgelehnt. Der Widerruf der Betriebserlaubnis für die Al-Nur-Kita in Mainz sei rechtmäßig, entschieden die Richter nach einer Mitteilung vom Dienstag. Sie verfügten aber, dass der Kindergartenbetrieb bis Ende April geduldet werde. Das Landesjugendamt hatte eine Schließung zum 31. März angeordnet.
Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, bedauerte die Entscheidung und kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz an. „Wir können nicht hinnehmen, dass der Verein in eine Ecke mit Salafisten gestellt wird“, sagte er und fügte hinzu: „Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen.“
„Aufgrund objektiver Erkenntnisse bestünden hinreichende Indizien für die Feststellung, dass der Antragsteller extremistischem Gedankengut jedenfalls nahestehe“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die vom Kita-Träger, dem Moscheeverein Arab Nil Rhein, vorgebrachten Distanzierungen von extremistischen Strömungen könnten nicht überzeugen.
Der Moscheeverein vertrete extremistische Inhalte und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, sagte der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, am 11. Februar zur Begründung der bislang einmaligen behördlichen Schließung einer Kita in Rheinland-Pfalz. In der bislang für 22 Plätze bewilligten Al-Nur-Kita wurden zuletzt 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut. (dpa, iQ)