In Ulm wurde ein Brandanschlag auf die IGMG-Moschee verübt. In dem Haus schliefen unschuldige Menschen. Den Angeklagten war das egal – befand der Richter.
Wegen des Brandanschlags auf eine Moschee der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in Ulm sind drei junge Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sah die Tatbestände des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung als erwiesen an und verhängte Haftstrafen von drei Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten (Az.: 3 KLs 241 Js 29178/18).
Zwei weitere der insgesamt sechs Angeklagten im Alter von 18 Jahren bis 27 Jahren wurden zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter kam mit einer Verwarnung wegen indirekter Hilfeleistung für den Anschlag davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.
Zu dem Brandanschlag habe sich die Gruppe im März 2018 verabredet, um auf die türkische Militäroffensive in Afrin aufmerksam zu machen und dagegen zu protestieren, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Die Wut der jungen Männer über die tragische Situation ihrer Landsleute in Syrien sei zwar nachvollziehbar, erklärte der Richter. Schließlich seien dort wehrlose Menschen Opfer von Bombenangriffen geworden.
Insofern habe das Gericht den Vorwurf der Anklage, die Männer hätten aus niederen Beweggründe gehandelt, nicht anerkannt. Dennoch hätten sie sich klar machen müssen, dass ihre „eigene Vorgehensweise gegen unschuldige Zivilisten durchaus ähnlich ist“ wie jene verschiedener Streitkräfte in Syrien, befand Tresenreiter. Schließlich hätten die Beschuldigten bei dem Brandanschlag in Ulm den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.
In Wohnungen des Gebäudes mit den Moscheeräumen hielten sich zur Tatzeit in der Nacht zum 19. März 2018 acht Menschen auf. Sie wären, so der Richter, im Schlaf von einem Feuer überrascht worden, wenn die Brandsätze nicht noch rechtzeitig von einer Polizeistreife gelöscht worden wären. „Der mögliche Tod dieser Menschen war ihnen egal, sie wollten unbedingt ein Fanal setzen“, sagte der Richter. Der Anschlag sei daher trotz eines gewissen Verständnisses für die Wut der Täter als heimtückisch und rücksichtslos einzustufen. (dpa, iQ)