Ulm

Haftstrafen nach Brandanschlag auf Moschee

In Ulm wurde ein Brandanschlag auf die IGMG-Moschee verübt. In dem Haus schliefen unschuldige Menschen. Den Angeklagten war das egal – befand der Richter.

05
04
2019
Brandanschlag auf Moschee in Ulm
Brandanschlag auf Moschee in Ulm © Facebook, bearbeitet by iQ.

Wegen des Brandanschlags auf eine Moschee der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in Ulm sind drei junge Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sah die Tatbestände des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung als erwiesen an und verhängte Haftstrafen von drei Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten (Az.: 3 KLs 241 Js 29178/18).

Zwei weitere der insgesamt sechs Angeklagten im Alter von 18 Jahren bis 27 Jahren wurden zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter kam mit einer Verwarnung wegen indirekter Hilfeleistung für den Anschlag davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.

Richter: Wut der jungen Männer nachvollziehbar

Zu dem Brandanschlag habe sich die Gruppe im März 2018 verabredet, um auf die türkische Militäroffensive in Afrin aufmerksam zu machen und dagegen zu protestieren, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Die Wut der jungen Männer über die tragische Situation ihrer Landsleute in Syrien sei zwar nachvollziehbar, erklärte der Richter. Schließlich seien dort wehrlose Menschen Opfer von Bombenangriffen geworden.

Insofern habe das Gericht den Vorwurf der Anklage, die Männer hätten aus niederen Beweggründe gehandelt, nicht anerkannt. Dennoch hätten sie sich klar machen müssen, dass ihre „eigene Vorgehensweise gegen unschuldige Zivilisten durchaus ähnlich ist“ wie jene verschiedener Streitkräfte in Syrien, befand Tresenreiter. Schließlich hätten die Beschuldigten bei dem Brandanschlag in Ulm den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.

„Heimtückisch und rücksichtslos“

In Wohnungen des Gebäudes mit den Moscheeräumen hielten sich zur Tatzeit in der Nacht zum 19. März 2018 acht Menschen auf. Sie wären, so der Richter, im Schlaf von einem Feuer überrascht worden, wenn die Brandsätze nicht noch rechtzeitig von einer Polizeistreife gelöscht worden wären. „Der mögliche Tod dieser Menschen war ihnen egal, sie wollten unbedingt ein Fanal setzen“, sagte der Richter. Der Anschlag sei daher trotz eines gewissen Verständnisses für die Wut der Täter als heimtückisch und rücksichtslos einzustufen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Erstaunlich, dass die Richter nicht überprüft haben, ob bei den Tätern nicht eine gewisse Sympathie zur Terrororganisation PYD/YPG liegt, welche Teile von Nordsyrien unter ihrer Kontrolle hat und den syrischen Zweig der PKK bildet. Statistisch gesehen werden Anschläge auf Moscheen nach Rechtsextremisten mit biodeutschem Hintergrund am häufigsten durch PKK-Sympathisanten begangen. Die bloße Sorge der Täter um mögliche zivile Opfer bei der Antiterror-Operation Olivenzweig durch türkische Streitkräfte als Tatmotiv herauszustellen ist nicht nur grotesk, sondern auch lächerlich und nicht plausibel.
05.04.19
19:13
SoWas sagt:
Es war nicht anders zu erwarten .... der Troll von Islamiq meldet sich wieder ... @Dilaver Celik: Ich helfe ihnen gerne, vielleicht hilft es ein wenig? Niederer Beweggrund ist ein Merkmal für die Strafbarkeit als "Mord", mithin steht dann lebenslange Freiheitsstrafe (für alle Mitleser: Lebenslang heisst bei Mord lebenslang, es besteht nur die Regel, dass nach 15 Jahren eine Prüfung erfolgt. Mord gleich 15 Jahre ist nicht richtig...) Der Artikel bezieht sich also nur auf die Berichterstattung eines Merkmales. Ich kann sie gut verstehen, sie agieren hier grundsätzlich auf diese Art und Weise, aber vielleicht sollten sie einen Artikel eines Forums in Islamiq nicht mit der Urteilsbegründung verwechseln? Einfach mal genau nachlesen bevor sie "grotesk", "lächerlich" und "nicht plausibel" in den Ring werfen.... Grüße
10.04.19
9:20
Dilaver Çelik sagt:
@SoWas Sicherlich wird der Täter als Tatmotiv seine Sorge um seine eigenen Landsleute angeben, um mit einer milderen Strafe davonzukommen. Unerheblich, ob ihm das sein Rechtsanwalt so eingeredet hat. Es steht dennoch außer Zweifel, dass der Täter aus türkenfeindlicher sowie islamfeindlicher Motivation gehandelt hat. Und das ist durchaus ein niederer Beweggrund, den der Täter geschickt verschwiegen hat. Somit hatte der Richter keine andere Wahl als so zu urteilen wie er geurteilt hat.
13.04.19
14:56