Bayern

Islamfeindliche WhatsApp-Chats bei der Polizei

In einem Whatsapp-Chat verbreiteten bayerische Polizisten letztes Jahr islamfeindliche Nachrichten. Gegen die Beamten wurde seit letztem Jahr intern ermittelt. Nun stellt sich heraus, dass die ermittelnden Beamten ihre Kollegen deckten und die Ermittlungen sabotierten.

09
04
2019
Einrichtungen Polizei, Polizisten, Drohmails, Ermittlungen
Symbolbild: Polizei, Ermittlungen © by Eoghan OLionnain auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Im Februar letzten Jahres haben Angehörige des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd über den Nachrichtendienst Whats App in einem Chat mit zwölf Polizeibeamten islamfeindliche Nachrichten verbreitet, wie BR24 berichtete. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sprach im Innenausschuss des Landtages von „gegen Muslime gerichteten, volksverhetzenden Inhalten“. Gegen die zwei betroffenen Polizeibeamten wurde ermittelt, nachdem ein Arbeitskollege den Vorfall meldete. Das Verfahren endete mit einer dienstlichen Versetzung und einer Geldstrafe, weil nach Angaben der Ermittler der genaue Urheber der Nachrichten aufgrund gelöschter Dateien nicht mehr ermittelt werden könne.

Dafür hagelte es Kritik, u.a. vom SPD-Abgeordneten Arif Taşdelen. Er fordert Aufklärung bestehender Ungereimtheiten. „Wie lauteten die antimuslimischen Textnachrichten im Wortlaut? Wie viele Personen haben die Nachrichten erhalten? Welche Verwendung findet der Polizeibeamte derzeit im Polizeidienst, gegen den das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde?“, möchte der Politiker im Plenum des Landtages klären. Taşdelen sieht dringenden Handlungsbedarf: „Hetze gegen Muslime und andere Religionsgruppen geht gar nicht. Schon gar nicht bei der Polizei. Solche Vorfälle schaden dem Ansehen der bayerischen Polizei massiv“, erklärt Taşdelen in einer Pressemitteilung.

Verdacht der Strafvereitelung

Seit Februar dieses Jahres besteht nun auch noch der Verdacht der Strafvereitelung. Den ermittelnden Polizisten wird vorgeworfen ihre Kollegen gedeckt zu haben. Bei der dienstaufsichtlichen Anhörung der restlichen Teilnehmer der Chatgruppe vom letzten Jahr kamen Widersprüche und Ungereimtheiten zum Vorschein. Der ermittelnde Beamte in diesem Fall wurde suspendiert. Der Urheber der islamfeindlichen Nachrichten vom letzten Jahr konnte inzwischen auch festgestellt werden. Gegen ihn wird nun strafrechtlich ermittelt. Außerdem wurde er von seinen dienstlichen Aufgaben entbunden.

Auch vor dem Hintergrund des Weiteren Polizeiskandals fordert Taşdelen nun den Innenminister auf, die Polizeiausbildung weiterzuentwickeln: „Die Vermittlung interkultureller Kompetenz in der Polizeiausbildung steckt noch in den Kinderschuhen. Bayern wird vielfältiger, die kultursensible Polizeiausbildung ist längst überfällig.“

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Wenn Islamfeindliche Nachrichten verbreitet werden, - - vorausgesetzt, sie sind wahr - - dann ist dies zu begrüssen, denn solche Nachrichten könnten gutgläubige Ungläubige die Augen dafür öffnen, wie bedrohlich der Islam ist. --------- zB indem verbreitet wird, dass im Islamischen Pakistan per Scharia Gericht eine Frau "Bibi" 8 Jahre in der Todeszelle sitzen musste, weil sie ein Trinkglas entheiligt hat. ---------- Oder dass in dem unter Islamischer Gewalt stehenden Atjeh in Indonesien Frauen öffentlich ausgepeitscht werden. --------- Oder das im Islamischen Brunei, neuerdings zu Tode steinigen wieder als gesetzliche Strafe für Schwule und Lesben eingeführt ist. Wenn ähnliche Islamfeindliche Wahrheiten verbreitet werden, wäre das ebenfalls sehr erfreulich. Gruss, Kritika
09.04.19
15:38
Stabil sagt:
Kritika, einmal mit der Zeitmaschine ins Jahr 1945. Lächerlich...
10.04.19
10:45
Harousch sagt:
Interkulturelle Kompetenz ist u.a. ein relevanter Aspekt der kulturellen Bildung, nicht nur im staatlichen Schulwesen, und mehr als notwendig für eine plurale, sich zu den freiheitlich liberalen Grundordnung bekennende demokratiefähige Gesellschaft wie Deutschland. Insofern ist diese immer mehr an Relevanz gewinnende Kompetenz, ebenfalls im Berufsleben, für die sich im Staatsdienst befindenden Beamtinnen und Beamten; welche beim Dienstantritt einen Amtseid als Vertreter staatlicher Strukturen ablegen; eine Voraussetzung bei jeder Einstellung und bei jeder Verweigerung Grund zur Disqualifikation. Jede Zuwiderhandlung gilt es hierbei mit voller Schärfe des Gesetzes entgegen zu treten. Nur so kann der Staat als funktionsfähiges gesellschaftliches Konstrukt und gemäß Neutralitätsprinzip effektiv und authentisch glaubwürdig auftreten und agieren. Aus diesem Grund ist es mehr als je erforderlich, dass vermeintliche Anwärterinnen und Anwärter vor dem Antritt in den Öffentlichen Dienst/Beamtendienst hinsichtlich politischer Einstellung und Gesinnung einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden. „So wahr mir Allah tá ala helfe“
10.04.19
16:10