Das Beiratsmodell für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen läuft bald aus. Die Landesregierung will den Islamunterricht neu organisieren und plant hierfür statt dem „Beirat“ nun eine „Kommission“.
Im Jahr 2012 führte Nordrhein-Westfalen erstmals den Islamunterricht an Grundschulen und später auch an weiterführenden Schulen ein. Aktuell wird das Modellprojekt an 234 Schulen für 19400 Schüler umgesetzt. 215 Pädagogen mit Lehrerlaubnis sind berechtigt diesen Unterricht zu erteilen. Die vier großen islamischen Religionsgemeinschaften sind seit 2012 in einem Beirat an der Erstellung von Lehrplänen oder der Erteilung einer Lehrerlaubnis für die Religionslehrer beteiligt. Lediglich die DITIB hat ihren Sitz im Beirat vor zwei Jahren ruhengelassen.
Im Sommer dieses Jahres läuft dieses Modellprojekt aus. Einer wissenschaftlichen Evaluation zufolge habe der Islamunterricht die Zielsetzung der Landesregierung bisher sehr gut erfüllt und eine hohe Zustimmung erhalten.
Während die SPD-Fraktion das Modellprojekt noch ein Jahr verlängern möchte, will die aktuelle Landesregierung vom aktuellen Modell abkommen und den islamischen Religionsunterricht neu organisieren, trotz dass sich das Beiratsmodell bewährt hatte. Hierfür plane die Koalition CDU und die FDP die Gründung eine Kommission für den islamischen Religionsunterricht. Entsprechende Entwürfe wurden den jeweiligen Ministerien vorgelegt. Diese werden in den nächsten Wochen im Landtagsausschuss debattiert. Ob die Beiratsmitglieder ihre Erfahrungen und Ideen miteinbringen können, bleibt offen.
Die neue Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der jeweiligen islamischen Gemeinschaft soll in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. „Die öffentlich-rechtlichen Verträge sollen auf einem Mustervertrag beruhen, der insbesondere die Anforderungen an die islamische Organisation sowie die von dieser zu entsendenden Person in die Kommission konkretisiert“, heißt es im Gesetzesentwurf weiter. Im Vorstand der neuen Kommission sollen keine staatlichen Vertreter sitzen, sondern nur Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften und Organisationen.
Die neue Kommission sei nicht mehr auf die vier großen islamischen Religionsgemeinschaften eingeschränkt. Somit erweitere die Landesregierung die Teilnehmerzahl an der Gestaltung des Islamunterrichts. Künftige Mitglieder, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen mit dem Land NRW einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht abschließen. Jeder der neuen Kooperationspartner dürfe einen Vertreter in die Kommission benennen. Jedoch werde das Schulministerium der Benennung des Vertreters nur zustimmen, wenn es keine Zweifel an der benannten Person hat.
Auch wenn die Kommission „staatsfern ausgestaltet“ werden soll, ist ein Einfluss des Landes nicht auszuschließen. Islamische Religionsgemeinschaften werden in ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden, da letztendlich das Land entscheiden wird, wer im Gremium sitzt, und wer nicht.
Die Kommission soll sich selber koordinieren und die Vielfalt des Islams in Nordrhein-Westfalen abbilden und repräsentieren. Jeder Vertreter in der Kommission habe unabhängig von seiner Größe einen Sitz und eine Stimme. Die Kommission fasst Beschlüsse mit der Mehrheit der Zahl ihrer Mitglieder. Die Kommission wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitz und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach wird vom Ministerium wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.