Auf einem Gehweg in Schönberg, auf dem ein syrisches Kind verstarb, war ein Hakenkreuz gesprüht worden. Nun hat die rassistische Reaktion folgen.
Die rassistische Reaktion auf den tragischen Tod eines neunjährigen Flüchtlingsjungen in Schönberg im vergangenen Jahr hat für einen 23 Jahre alten Mann aus der Kleinstadt in Nordwestmecklenburg juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin teilte am Freitag mit, dass sie Anklage wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Volksverhetzung erhoben hat.
Dem Mann werde zur Last gelegt, im vergangenen Juli auf einem Gehweg in Schönberg ein etwa ein mal ein Meter großes Hakenkreuz sowie den Schriftzug „1:0“ aufgebracht zu haben. Wenige Tage zuvor war dort ein syrisches Kind mit seinem Fahrrad ins Schleudern geraten und von einem vorbeifahrenden Traktor tödlich verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Angeklagte vor dem Hintergrund der damals laufenden Fußballweltmeisterschaft „den tragischen Unfalltod eines Kindes allein wegen dessen Herkunft menschenverachtend mit einem ‚Tor für Deutschland‘ gleichsetzen […] wollte“, heißt es in der Mitteilung.
Dass der Angeklagte für eine ähnliche Aktion wenige Wochen später ebenfalls verantwortlich gewesen sein soll, habe durch die Ermittlungen des Staatsschutzes nicht nachgewiesen werden können. Auch für die Beteiligung von drei weiteren Verdächtigen habe es keine sicheren Nachweise gegeben. Die Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden. (dpa, iQ)