Das Deutsche Institut für Menschenrechte lehnt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ab. Die Schule müsse ein Ort religiöser Pluralität und Toleranz sein.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. Diese wären unverhältnismäßig und würden die verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern, sagte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, am Dienstag in Berlin. Lediglich in Einzelfällen, in denen es belastbare Anhaltspunkte für einen Zwang aus dem familiären Umfeld gebe, könne ein Verbot in Betracht kommen.
„Kinder genießen Religionsfreiheit, und der Staat hat daher grundsätzlich zu respektieren, wenn ein Kind auch in der Schule die Gebote seiner Religion einhalten will“, erklärte die Direktorin anlässlich der Veröffentlichung einer Publikation des Instituts zum Thema. „Keineswegs darf der Gesetzgeber unterstellen, dass alle muslimischen Mädchen ein Kopftuch nur deshalb tragen, weil sie dazu von ihren Eltern gezwungen würden“, betonte Rudolf.
Im Konfliktfall würden die Menschenrechte gebieten, alle geeigneten Mittel auszuschöpfen, die die Mädchen stärkten und religiöse Toleranz förderten, sagte die Institutsleiterin. Dazu gehörten etwa Gespräche der Lehrkräfte mit Kindern und eventuell ihren Eltern sowie pädagogische Mittel und Methoden. „Die Schule muss ein Ort der religiösen Toleranz sein. Dazu ist Deutschland auch durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.“ Für einen Eingriff im Einzelfall müsse der Staat eine gesetzliche Grundlage schaffen, ergänzte Rudolf. (KNA/iQ)