Das Parlament in Österreich hat mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen.
Das Parlament in Österreich hat am Mittwochabend ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen. Das mit den Stimmen der Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ verabschiedete Gesetz untersagt das „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“.
Das Verbot gilt vor allem für das islamische Kopftuch und nach Angaben der Regierung ausdrücklich nicht für die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs. Sollten sich die Kinder nicht an das Verbot halten, droht den Eltern eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen. Das Gesetz muss noch durch den österreichischen Bundesrat.
Das Gesetz solle ein „Signal gegen den politischen Islam“ sein und muslimische Mädchen von einer „Unterwerfung“ befreien, hieß es aus ÖVP und FPÖ. Die Opposition stimmte bis auf zwei Abgeordnete gegen das Gesetz und warf der Regierung vor, es gehe ihr nicht um das Wohl der Kinder, sondern vor allem um Schlagzeilen. Auch islamische Religionsgemeinschaften hatten das Gesetzesvorhaben kritisiert.
Auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) Ümit Vural äußert sich zum neuen Gesetz. „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen. Und dass es beim gestern beschlossenen Verbot nicht um das Kindeswohl geht, wie von der Regierung vorgebracht, sehen wir daran, dass die FPÖ noch während der gestrigen Plenarsitzung nach einem Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen gerufen hat“, so Vural.
„Dieses Gesetz, das ohne Verfassungsmehrheit zu Stande kam, betrifft gleich mehrere Grundrechte. Eben diese Grundrechte stehen ÖsterreicherInnen muslimischen Glaubens zu. Daher werden wir uns gewissenhaft vorbereiten und dieses diskriminierende Gesetz vor den VfGH bringen,“ so Vural abschließend.
Die Regierung selbst hatte vorab betont, sie rechne mit Beschwerden vor dem Verfassungsgericht. Da es nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet wurde, hat das neue Gesetz keinen Verfassungsrang. (KNA, iQ)