Die NPD-Plakate mit der Aufschrift „Migration tötet“ müssen jetzt vollständig entfernt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schwerin und wies einen Eilantrag der NPD gegen das Entfernen von Wahlplakaten zurück.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einen Eilantrag der NPD gegen das Entfernen von Wahlplakaten in Parchim zurückgewiesen. Parchims Bürgermeister Dirk Flörke (CDU) hatte angeordnet, Plakate mit der Aufschrift „Migration tötet“ zu entfernen. „Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass die Ordnungsverfügung eine rechtmäßige Gefahrenabwehr darstellt, denn die aufgehängten Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB“, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die rechtsextremistische Partei kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Den Angaben zufolge ist auf den Plakaten die Parole „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ graphisch hinterlegt mit Ortsnamen, zwischen denen Totenkreuze angebracht sind. Es handele sich um Orte im Bundesgebiet, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten gekommen ist, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben wurden. Unter dem Signet der Partei heiße es: „Widerstand – jetzt“.
Am Donnerstag hatten sich auch die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock entschieden, die Plakate entfernen zu lassen. Grund sei, dass der Spruch „Migration tötet“ volksverhetzend und damit strafbar sein könnte. Zuvor hatten auch die beiden Vorpommern-Landkreise die Entfernung angekündigt. In Nordwestmecklenburg sei keines der Plakate bekannt, sagte ein Sprecher. Der Landkreis Rostock forderte eine Entfernung der Plakate bis Montag. (dpa/iQ)