Nach der Niederlage im Eilverfahren hofft der Betreiber der Al-Nur-Kita in Mainz auf einen Erfolg seines Widerspruchs. Die Befunde des Landesjugendamts weist der Verein zurück.
Notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht will ein Mainzer Moscheegemeinde gehen, um die Schließung der einzigen muslimischen Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz rückgängig zu machen. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen, hoffen aber, dass es nicht so weit kommen muss“, sagt der Vorsitzende des Moscheevereins Arab Nil-Rhein, Samy El Hagrasy.
Seit Anfang Mai ist die Al-Nur-Kita geschlossen. Eine Beschwerde im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am 29. April in zweiter Instanz zurückgewiesen. Jetzt hat das Widerspruchsverfahren in dem Fall begonnen. „Wir akzeptieren und respektieren die Justiz und hoffen weiter, dass unsere Argumente auch gehört werden“, sagt El Hagrasy.
Das Landesjugendamt müsse, so urteilte das OVG, seine Erlaubnis zum Betrieb des Kindergartens widerrufen, „wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden.“ Es bestehe „die konkrete Gefahr, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert wird“. Der Trägerverein habe „nicht im erforderlichen Umfang“ Maßnahmen ergriffen, „um einem Abgleiten der betreuten Kinder in eine Parallelgesellschaft vorzubeugen.“
El Hagrassy widerspricht dem Befund des OVG, dass es über lange Zeiträume keinen Kontakt zwischen Kindern der Al-Nur-Kita mit Kindern anderer Einrichtungen gegeben habe. Es habe keine Vorgabe gegeben, dem Landesamt Belege für solche Kontakte vorzulegen. Jetzt habe der Verein im Kalender diese Termine seit 2010 rekonstruiert und auf einer Liste im Internet veröffentlicht. Genannt werden etwa Besuche bei der Kita der evangelischen Christuskirche in Mainz, auch mit Besichtigung der Kirche, ebenso wie in städtischen Kindertagesstätten. „Es gab hin und wieder Begegnungen, so wie mit allen Kitas in der Nachbarschaft, aber keine feste Kooperation“, sagt Pfarrer Matthias Hessenauer von der Christuskirche.
„Es stimmt nicht, dass wir unsere Kinder in einer Parallelgesellschaft abkapseln“, sagt der gebürtige Ägypter und Chemiker. „Wir wollen unsere Kinder integrieren, mit ihnen raus gehen in die Stadt.“ Dies sei eines von drei Zielen der Tagesstätte. Erstes Ziel sei es, den Wunsch der Eltern zu erfüllen, dass ihre Kinder in der eigenen Religion erzogen werden. Das zweite Ziel sei die Sprachförderung in Deutsch, auch mit Blick auf eine gute Vorbereitung für die Grundschule. Zuletzt waren in der für 22 Plätze bewilligten Al-Nur-Kita 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut worden.
„Die Sache ist noch offen, der Ball ist jetzt beim Landesjugendamt“, sagte El Hagrasy. Dort erklärte eine Sprecherin, der gegen die Entscheidung eingelegte Widerspruch werde geprüft. Dabei gehe es etwa um die Frage, ob in der Begründung des Widerspruchs neue Argumente vorgebracht seien. Das Landesamt muss innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Monaten über den Widerspruch entscheiden, danach steht dem Trägerverein der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen. (dpa, iQ)