Der Menschenrechtsexperte Heiner Bielefeldt lehnt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ab und hält die Debatte für unverhältnismäßig.
Der Theologe und Menschenrechtsexperte Heiner Bielefeldt hält ein Kopftuchverbot an Schulen für unverhältnismäßig. „Die rund neunjährigen Mädchen, über die wir hier reden, sind eine kleine Gruppe, und wir sollten nicht überreagieren“, sagte er am Dienstag im Deutschlandfunk. Ein Gesetz, wie es in Österreich jetzt für Grundschulen beschlossen wurde, sei nicht angebracht. Gerade in der Schule könnten Kinder und Jugendliche die weltanschauliche Neutralität und positiven sozialen Umgang miteinander einüben.
„In der Schule muss Platz für Religionsfreiheit sein, und die Kinder müssen diese auch entfalten können“, forderte der Wissenschaftler weiter. Dazu gehöre auch, dass nicht ausschließlich die Symbole einer Religion in der Schule vertreten seien. Religion gehöre zum Leben dazu, so Bielefeldt: „Ich lehne es aber ab, dass junge Mädchen ein Kopftuch tragen müssen, denn eigentlich soll es in Freiheit getragen werden.“
Bielefeldt hat an der Universität Erlangen den Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik inne. Er war von Juni 2010 bis Oktober 2016 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ hatte das österreichische Parlament letzte Woche ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen. Das Gesetz untersagt bei Geldstrafe „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Es gilt laut Regierung ausdrücklich vor allem für den islamischen Hidschab, weil er das gesamte Kopfhaar bedeckt, anders als etwa die jüdische Kippa. (KNA/iQ)