Mit Nikab zur Vorlesung? Die Kieler Uni hat das verboten. Doch eine Studentin kam trotzdem mit Nikab. Die Koalition in Kiel plant eine gesetzliche Regelung.
Im Konflikt um ein Nikab-Verbot an Hochschulen in Schleswig-Holstein liegen die Koalitionsfraktionen im Landtag weiterhin auseinander. „Während sich neben der FDP- auch die CDU-Fraktion klar für ein Vollverschleierungsverbot ausspricht, bewerten die Grünen dies bisher anders“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt der Deutschen Presse-Agentur. Bis 13. Juni läuft eine schriftliche Anhörung, der eine mündliche folgen könnte. „Wir hoffen sehr, dass diese dazu beitragen kann, dass sich die gesamte Koalition dann für die Möglichkeit eines Vollverschleierungsverbotes entscheidet“, sagte Vogt. „Sollte dies der Fall sein, könnte das Hochschulgesetz noch in diesem Jahr geändert werden.“
Die Uni Kiel hatte einer muslimischen Studentin eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Ein Nikab bedeckt vollständig das Gesicht und hat nur einen Augenschlitz. Die Studentin kam trotz Verbots wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. „Wir werden die Ergebnisse der Anhörung abwarten und auswerten“, sagte Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben. „Die 110 Anzuhörenden haben bis Mitte Juni Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Wir werden diese über die Sommerpause aus- und bewerten.“
Wenn die Studentin weiter voll verschleiert zu Lehrveranstaltungen gehe, werde die Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung um so deutlicher, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Er gehe davon aus, dass nach der Sommerpause zügig eine mündliche Anhörung folgen und auf der Basis dann über eine gesetzliche Regelung befunden wird.
Für ihn sei ein Nikab kein Ausdruck von Weltoffenheit, sondern ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen, sagte Vogt. Eine gesetzliche Regelung für ein Verbot sei notwendig, damit ein Verbot auch von Gerichten bestätigt werden könne. Die Hochschulen sollten aber selbst regeln können, wie ein Verbot genau auszugestalten sei. (dpa/iQ)