Nach Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Attentäters von Christchurch hat „bild.de“ eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Laut Presserat hat „bild.de“ gegen die Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen.
Wegen der Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Attentäters von Christchurch hat bild.de eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Zwar habe die Redaktion nicht die Taten selbst veröffentlicht, sondern den Mörder auf dem Weg zu den Moscheen und beim Laden seiner Waffen gezeigt. Diese Bilder reichten jedoch, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse hinausgingen, begründete die Selbstkontrolle der Printmedien am Freitag in Berlin die Rüge. Die Redaktion habe damit dem Täter die öffentliche Bühne geboten, die er haben wollte.
bild.de nannte die Begründung des Presserates „absurd“. Die Werkzeuge des Täters von Christchurch seien seine Waffen gewesen, nicht die freie Presse, die über diese schreckliche Tat berichtet habe, erklärte ein „Bild“-Sprecher. Mit seiner Einschätzung erteilte sich der Presserat nach eigenen Maßstäben selbst eine Rüge.
Laut Presserat hat bild.de gegen die Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen dürfe. Auch die detaillierte, dramatisierende Schilderung und drastische Bebilderung im Begleittext von bild.de bedienten nach Ansicht des Presserats überwiegend Sensationsinteressen.
Dem Attentäter – ein 28 Jahre alter Australier – wird vorgeworfen, Mitte März während der Zeit des Freitagsgebets zwei voll besetzte Moscheen im neuseeländischen Christchurch überfallen zu haben. Dabei tötete er mehr als 50 Menschen. Die Tat war live im Internet zu sehen, weil der Schütze mit einer Helmkamera unterwegs war. (dpa/iQ)