Die IGGÖ startet eine Spendenkampagne, um eine Klage gegen das Kopftuchverbot und die Streichung des islamischen Bekenntnisses aus den Zeugnissen zu finanzieren.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) kündigt an, gegen das bevorstehende Kopftuch an Volksschulen in Österreich und die Entfernung des islamischen Religionsbekenntnisses aus Zeugnissen rechtlich vorzugehen. Zwei Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof sind geplant. Hierfür startet die Religionsgemeinschaft unter dem Hashtag #SetzDeinZeichen eine Spendenkampagne, um die Klagen finanzieren zu können.
„Unser Religionsbekenntnis ist der Islam und das Kopftuch ist Teil der islamischen Glaubenspraxis. Leider wurden Vorhaben umgesetzt, die das Leben der Muslime erschweren: Zum einen hat man quasi unser Religionsbekenntnis ISLAM über Nacht aus den Zeugnissen gestrichen. Zum anderen ist mit dem Kopftuchverbot an Volksschulen eine besonders diskriminierende Regelung getroffen worden, die nur die religiöse Bekleidung von muslimischen Mädchen verbietet, während die Kippa jüdischer Burschen oder die Patka der Sikh-Männer ausdrücklich ausgenommen wird. Das ist ungerecht und vor allem unnötig. Wir haben in Österreich ein bewährtes System der Toleranz. Verbotskultur ist in einer Demokratie stets das Signal für ein Abkommen vom demokratischen Pfad“, kritisiert die IGGÖ die aktuelle Politik und begründet ihre Spendenkampagne.
Die abgewählte Regierungskoalition zwischen ÖVP und FPÖ unter Ex-Kanzler Sebastian Kurz verabschiedete im Mai ein Gesetz, das das Tragen von Kopftüchern an Volksschulen verbietet. Eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes legt fest, dass für Kinder bis zu ihrem 11. Geburtstag in der Schule keine Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen erlaubt ist. Die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs sind von diesem Verbot explizit ausgenommen, sodass das Gesetz de facto nur das muslimische Kopftuch betrifft.
Anfang des Jahres sorgte eine Änderung auf den Zeugnissen von muslimischen Schülern, die den islamischen Religionsunterricht besuchen, für Verwirrung. Anstelle des Fachs „Islam“ stand „IGGÖ“, die Abkürzung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Dies erfolgte ohne Rücksprache mit der IGGÖ lediglich auf Anweisung des Kultusamtes. Auch von dieser Regelung sind nur Muslime betroffen. Bekenntnisse anderer Religionen wurden nicht durch die Namen der zuständigen Religionsgemeinschaften ersetzt.