Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Burkini-Verbot in Koblenzer Schwimmbädern vorerst außer Kraft gesetzt. Das Verbot sei gleichheitswidrig.
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das Verbot des Ganzkörper-Badeanzugs für Frauen in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht in einem Eilverfahren.
Der Eilantrag einer in Koblenz lebenden Muslimin gegen die seit Januar geltende Badeordnung der Stadt hatte damit Erfolg. Das Burkini-Verbot verstoße gegen das Grundrecht der Frau auf Gleichbehandlung, hieß es zur Begründung. Ein Burkini ist eine Badebekleidung für Musliminnen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt.
Das Oberverwaltungsgericht sah keine ausreichende Rechtfertigung dafür, dass die Badeordnung Neoprenanzüge für Leistungsschwimmer und Triathleten zulasse, nicht aber Burkinis. Neoprenanzüge könnten wie Burkinis den ganzen Körper bedecken und hätten unter Umständen eine Kopfhaube. Die ungleiche Behandlung von Burkinis und Neoprenanzügen sei sachlich nicht gerechtfertigt. Es bedürfe keiner Prüfung, ob die Badeordnung mit der Glaubensfreiheit in Einklang stehe.
Bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache bleibe die Verbotsregelung außer Vollzug. Zugleich regte das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot gänzlich aufzuheben.
Der Stadtrat hatte Ende 2018 nach einem Antrag der Freien Wähler (FW) und der CDU mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste seit Jahresbeginn nur noch in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. Bei Burkinis sei die Kontrolle auf offene Wunden, Ausschläge und anstoßerregende Krankheiten unmöglich. Für das Burkini-Verbot waren 24 Ratsmitglieder – auch von der AfD -, 22 waren dagegen. Die neue Badeordnung hatte überregional für Aufsehen gesorgt.
Die Arbeitsgemeinschaften muslimischer Gemeinden aus Koblenz (AMGK) kritisiert diesen Beschluss. Es sei davon auszugehen, dass es sich einfach nur um eine populistische Anbiederung handle, indem man Menschen aus religiösen Minderheiten aus dem öffentlichen Leben ausgrenzt, um eine bestimmte Klientel zu hoffieren. „Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass die betroffene religiöse Minderheit, in diesem Fall die Muslime bzw. die Muslimas, nicht in diese Diskussionen eingebunden wurden“, heißt es in der Pressemitteilung. (KNA/dpa/iQ)