In Rheinland-Pfalz fehlt es an einer Regelung über die Verleihung und Entziehung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften. Ein entsprechendes Gesetz wurde nun im Landtag beschlossen.
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat ein Gesetz beschlossen, das die Verleihung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgemeinschaften und auch deren Entzug regelt. Das Plenum in Mainz stimmte am Mittwoch dem Körperschaftsstatusgesetz mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der CDU-Opposition zu. Die oppositionelle AfD-Fraktion enthielt sich.
Mit dem Gesetz werde auf das gestiegene Interesse von Religionsgemeinschaften an der Verleihung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus reagiert, sagte Kulturminister Konrad Wolf (SPD). Bislang war im Land die Verleihung des Status an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nur für jüdische Gemeinden geregelt.
Das Gesetz gibt unter anderem vor, dass der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts geknüpft ist an Rechtstreue. Die soll an der Satzung und am tatsächlichen Verhalten festgemacht werden. Verbunden ist der Status auch mit mehreren Rechten wie etwa der Möglichkeit, von Mitgliedern Steuern, Gebühren und Beiträge einzuziehen, und der Befugnis, neue Anstalten, Stiftungen oder Körperschaften zu schaffen.
Die AfD-Abgeordnete Iris Nieland begrüßte, dass Rechtssicherheit geschaffen und Rechtstreue verlangt werde. Die AfD hätte sich aber eine ausführlichere Beschäftigung mit dem Thema gewünscht. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Hartenfels nannte das Gesetz einen Beitrag für Vielfalt. Die CDU-Vertreterin Marion Schneid sagte, das Gesetz bringe dem Land Reaktionsmöglichkeiten, auch weil ein möglicher Entzug des Status geregelt worden sei.
Das Land Rheinland-Pfalz unterzeichnete einen Staatsvertrag mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Vergleichbare Verträge hat das Land nach Angaben des Kulturministeriums schon vor Jahren mit den Evangelischen Landeskirchen, der Katholischen Kirche und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz geschlossen.
Im Fall der islamischen Religionsgemeinschaften waren zuletzt wieder Gespräche über Zielvereinbarungen vereinbart worden. Sie sollen dann die Voraussetzungen für spätere Vertragsverhandlungen sein. Bis zum Herbst wollen sich Rheinland-Pfalz und die islamischen Religionsgemeinschaften auf konkrete Bedingungen einigen. (dpa, iQ)