Frankreich

676 Übergriffe auf Muslime dokumentiert

Laut dem Bericht des Kollektivs gegen Islamfeindlichkeit wurden im vergangenen Jahr 676 Übergriffe auf Muslime in Frankreich erfasst. Ein rasanter Anstieg.

22
06
2019
Muslime in Frankreich Gewand für Schülerinnen
Symbolbild: Frankreich © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Kollektiv gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich (CCIF) hat in seinem Jahresbericht für das Jahr 2018 676 Fälle von Islamfeindlichkeit und antimuslimischem Rassismus in Frankreich dokumentiert. Dem Bericht zufolge stieg die Zahl der Angriffe auf Muslime von 446 im Jahr 2017 auf 676 im Jahr 2018. Damit wurde ein Anstieg von 52 % registriert.

Das Kollektiv unterscheidet bei diesen islamfeindlichen Angriffen zwischen den Kategorien Diskriminierung, Hassreden, physische Angriffe und institutioneller Rassismus. Mit 84 Prozent fallen die meisten dokumentierten Fälle in die Kategorie Diskriminierung. 13 Prozent der Fälle unter Hassreden und 3 Prozent der Straftaten unter körperliche Angriffe. Außerdem wurde mitgeteilt, dass 55 Prozent der islamfeindlichen Diskriminierung seitens Institutionen ausging.

Dem Bericht zufolge waren muslimische Frauen die größten Opfer von Islamfeindlichkeit. So richteten sich 70 Prozent der islamfeindlichen Straftaten gegen muslimische Frauen.

Innenministerium hat nur 100 Angriffe auf Muslime erfasst

Auch hat das französische Innenministerium vor kurzem ein Bericht vorgestellt. Dem zufolge seien islamfeindliche Straftaten auf den niedrigsten Stand seit 2010 gesunken. Nach Angaben des Ministeriums wurden im Jahre 2018 nur 100 islamfeindliche Angriffe erfasst.

Anschlagspläne von Neonazis gegen Moscheen vereitelt

Wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf Moscheen und andere religiöse Stätten ermittelt die Anti-Terror-Abteilung der Pariser Staatsanwaltschaft gegen fünf Verdächtige. Nach Informationen des Senders BFMTV handelt es bei den Verdächtigen um eine Gruppe von Neonazis. Die Staatsanwaltschaft machte dazu zunächst keine Angaben.

Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass die Verdächtigen Sprengkörper zu terroristischen Zwecken hergestellt hätten. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, hieß es weiter aus Justizkreisen.

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Religionsfeindliche Übergriffe dürfen keinesfalls toleriert werden. Egal wo. Gegen Religionsfeindlichkeit muss konsequent eingegriffen werden. Da ist Zivilcourage gefragt. Wenn der Täter keine Einsicht zeigt und darauf besteht, seine Übergriffigkeit fortzusetzen, dann muss er windelweich verprügelt werden - was im Rahmen der Notwehr auch erlaubt ist - bevor er der Polizei übergeben wird und gegen ihn Strafanzeige erstattet wird. Wer religionsfeindliche Übergriffe billigt, toleriert oder gar entschuldigt, Victim Blaming macht oder behauptet, Muslimas sollen ihr Kopftuch ablegen, damit sie nicht angegriffen werden, der gehört zur Unterlassung ermahnt. Und wenn er darauf nicht hört, dann gehört gegen ihn Strafanzeige erstattet wegen Beleidigung, Religionsfeindlichkeit und Billigung von Straftaten sowie wegen Beihilfe, damit er für viele Jahre ins Gefängnis geht. Nur so kann gegen übergriffige Religionsfeindlichkeit - sei sie nun tätlich oder verbal - effektiv vorgegangen werden. Schließlich leben wir hier in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat, in welchem Religionsfreiheit - auch in der Öffentlichkeit - ein hohes Gut ist. Den Muslimas ist zu raten, dass sie einen Selbstverteidigungskurs (z.B. Karate) aufsuchen, damit sie sich bei Übergriffen erfolgreich verteidigen können.
22.06.19
16:34
Stratmann sagt:
Notwehr ja! Aber Notwehr erlaubt nicht, Täter windelweich zu verprügeln, bevor man sie der Polizei übergibt. Dilaver Celik schürt die Sorgen vor muslimischer Selbstjustiz. Ruft Dilaver Celik genauso laut und vernehmbar zu Zivilcourage auf, wenn an Schulen jüdische und (angeblich) "ungläubige" Mitschüler von muslimsichen Schülern gemobbt werden? Ergreift Dilaver Celik ebenso laut Partei für die Muslimas, die von ihrer Verwandtschaft und Bekanntschaft drangsaliert werden, damit sie endlich das Kopftuch nehmen?
22.06.19
20:22
Kritika sagt:
An Dilaver Çelik, Klar, gegen Übergriffe muss die Polizei eingreifen, tut sie auch. und die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, tut sie auch. Nur , wie erklären Sie sich die Passivität von Allah? bei Übergriffe, in denen Muslims involved sind? Ist Er, eventuell bei einem kosmischen Vorfall ( z.B.Explosion eines Schwarzen Lochs in der Umgebung Seiner Himmel ) um's Leben gekommen?l Ist ihm ebensgefährlicher Schaden zugestossen ? ----- Wäre nicht Beten besser denn Karatekurs? Aber Karate hilft nur gegen solche, die stärker sind. Beten hilft nur falls es Allah wirklich gibt, aber wer weiss das so genau? Also was tun? Kritika rädt: als Muselfrau unsichtbar werden ( Kopftuch ab ) Das hilft auch für den Fall, dass es Allah gar nicht gibt. Und das Geld für den Karatekurs kann man sich sparen Gruss, Kritika
23.06.19
0:24
Stratmann sagt:
Stratmann sagt : Dilaver Celiks Kommentar blieb, während meine Antwort sogleich raus- genommen wurde. Warum? Darum hier ein zweiter Versuch: Notwehr ja! Aber Notwehr erlaubt nicht, Täter windelweich zu verprügeln, bevor man sie der Polizei übergibt. Dilaver Celik schürt so die Sorgen vor muslimischer Selbstjustiz. Ruft Dilaver Celik genauso laut und vernehmbar zu Zivilcourage auf, wenn an Schulen jüdische und (angeblich) "ungläubige" Mitschüler von muslimischen Schülern gemobbt werden? Ergreift Dilaver Celik ebenso laut Partei für die Muslimas, die von ihrer Ver- wandtschaft und Bekanntschaft drangsaliert werden, damit sie endlich das Kopftuch nehmen? Stratmann
23.06.19
15:41
Dilaver Çelik sagt:
"Wenn der Täter keine Einsicht zeigt und darauf besteht, seine Übergriffigkeit fortzusetzen, dann muss er windelweich verprügelt werden - was im Rahmen der Notwehr auch erlaubt ist - bevor er der Polizei übergeben wird und gegen ihn Strafanzeige erstattet wird." In der Regel reichen ein paar einfache Handgriffe aus, um den Täter zu fixieren und damit zu" neutralisieren", ohne ihm wehtun zu müssen. Das mit dem "windelweich verprügeln" bezieht sich also im Rahmen des Notwehrrechts nur auf gemeingefährliche Gewalttäter. Es geht hier also nicht um Gewaltverherrlichung, sondern um Verhinderung von Straftaten.
23.06.19
15:52
Stratmann sagt:
Auch das laute Schweigen von Dilaver Celik zu meinen beiden Fragen lässt aufhorchen und erschreckt.
24.06.19
12:24
Dilaver Çelik sagt:
@Stratmann Thema verfehlt. Hier geht es ausschließlich um Übergriffe auf Muslime. Da bin ich Ihnen nichts schuldig.
25.06.19
18:33
Stratmann sagt:
Wenn viele Muslimas durch Verwandtschaft und Bekanntschaft drang- saliert werden, damit sie endlich das Kopftuch nehmen, handelt es sich um Übergriffe gegen Muslimas und Verstöße gegen die Religions- freiheit. Viele Muslimas wären für ein klares Wort dankbar gewesen, aber sie werden im Stich gelassen.
25.06.19
22:42
stratmann sagt:
Wenn viele Muslimas durch Verwandtschaft und Bekanntschaft drang saliert werden, damit sie endlich das Kopftuch nehmen, handelt es sich um Übergriffe gegen Muslimas und Verstöße gegen die Religionsfreiheit. Viele Muslimas wären für ein klares Wort dankbar gewesen, aber sie werden hier von Dilaver Celik im Stich gelassen.
26.06.19
10:33
Dilaver Çelik sagt:
@stratmann Es tut mir leid, wenn Sie das so sehen. Für Ihre Gefühle sind Sie alleine verantwortlich.
26.06.19
14:54
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