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NSU 2.0

Polizist nach Drohfax an Anwältin vorübergehend festgenommen

Ein Polizist aus Mittelhessen wird festgenommen, kommt später wieder auf freien Fuß – die Ermittlungen laufen aber weiter. Es geht um die Todesdrohungen gegen eine Frankfurter Anwältin, die NSU-Opfer vertreten hat.

28
06
2019
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NSU-Opfer Anwältin Seda-Başay-Yıldız
Anwältin Seda-Başay-Yıldız © AA, bearbeitet by iQ.

Ein Polizist aus Mittelhessen ist im Rahmen der Ermittlungen zu den Drohfaxen an die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız vorläufig festgenommen worden. Er sei allerdings am selben Tag wieder freigelassen worden, da keine Haftgründe vorlagen und ein dringender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Entlastet sei der Beamte aber nicht: „Die Ermittlungen gehen weiter.“ Ihm würden Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen.

Rechtsextreme Polizei-Chatgruppen entdeckt

Başay-Yıldız, die im NSU-Prozess Nebenkläger aus den Familien der Opfer der NSU-Mordserie vertrat, hatte im vergangenen Jahr Drohfaxen an ihre Privatadresse erhalten, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Darin wurde ihr und ihren Angehörigen der Tod angedroht. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass ihre persönlichen Daten von einem Computer des 1. Polizeireviers in Frankfurt abgerufen worden waren. Auch eine Chatgruppe mehrerer Beamter mit mutmaßlich rechtsextremen Inhalten wurde entdeckt. Mehrere Polizisten wurden daraufhin vom Dienst suspendiert.

Im Zusammenhang mit der jetzigen vorläufigen Festnahme gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch Durchsuchungen im mittelhessischen Kirdorf und in Frankfurt. Dabei seien Unterlagen sichergestellt worden, die nun untersucht würden.

Sperrfirst von NSU-Bericht wird verkürzt

In einer am Donnerstag gemeinsam mit der Bildungsstätte Anne Frank veröffentlichten Mitteilung forderte Başay-Yıldız, dass durch Todesdrohungen von Rechtsextremisten gefährdete Menschen von den Behörden informiert werden müssen. Das betreffe vor allem einen Bericht zur Neonazi-Aktivitäten, den der hessische Verfassungsschutz zunächst für 120 Jahre gesperrt hatte, hieß es in der Mitteilung. Inzwischen habe Landesinnenminister Peter Beuth eine Kürzung der Sperrfrist auf 30 Jahre angekündigt.(dpa, iQ)