Die Anklage des Weltstrafgerichts in Den Haag will ein Ermittlungsverfahren wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit in Myanmar einleiten.
Die Anklage des Weltstrafgerichts in Den Haag will ein Ermittlungsverfahren wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar einleiten. Das teilte der Internationale Strafgerichtshof am Mittwoch in Den Haag mit. Das Gericht beauftragte am Mittwoch drei Richter, die über einen entsprechenden Antrag der Anklage urteilen sollen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Gericht für den Fall zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat ist. Aber Bangladesch, wohin schätzungsweise rund 700 000 Rohingya geflohen waren, gehört dem Gericht an. Die Anklage hat bislang noch kein offizielles Verfahren beantragt.
Chefanklägerin Fatou Bensouda untersucht seit 2018 Hinweise auf eine mögliche Verletzung fundamentaler Rechte. Dabei geht es um Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen. Dafür werden die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht.
Die Vereinten Nationen haben eine äußerst selbstkritische Bilanz ihrer Arbeit zum Schutz der muslimischen Minderheit der Rohingya in Myanmar gezogen. In einem internen Bericht, der am Dienstag bekannt wurde, ist mit Blick auf das vergangene Jahrzehnt von „systematischem Versagen“ in dem südostasiatischen Land die Rede.
Der Bericht war von UN-Generalsekretär António Guterres in Auftrag gegeben worden, um eine Antwort auf Vorwürfe zu finden, die Vereinten Nationen hätten Warnungen zu lange ignoriert. Verfasst wurde er unter Leitung des früheren Außenministers von Guatemala Gert Rosenthal. (dpa/iQ)