In Frankreich dürfen Schwimmbäder selbst über ein Burkini-Verbot entscheiden. Dieses sorgte am Wochenende in der Stadt Grenoble für Proteste und Diskussionen.
In Frankreich wird erneut über ein Burkini-Verbot in Schwimmbädern diskutiert. Ausgelöst wurde die Debatte von einer Gruppe von Frauen in Grenoble, die vergangene Woche im Burkini schwammen, wie französische Medien berichten. Unterstützt werden sie von der Bürgergruppe „Alliance citoyenne“.
Premierminister Edouard Philippe, Justizministerin Nicole Belloubet und die Staatssekretärin für Gleichstellung Marlene Schiappa rufen die Frauen auf, sich an die Regeln des Schwimmbads zu halten. Die Staatssekretärin betonte zugleich, dass die Regel zu einer Ungleichheit führe. Dieses Problem betrifft jedoch nur eine „kleine Minderheit“, so Schiappa.
Kein Gesetz in Frankreich verbietet das Tragen von Burkinis in Schwimmbädern. Die Einrichtungen können selbst über ein Burkini-Verbot entscheiden.
Der Bürgermeister von Grenoble, Eric Piolle (Grünen) kündigte an, die Regeln in diesem Sommer nicht ändern zu wollen. Doch soll die Regierung klären, welche Schwimmbekleidung in staatlichen Schwimmbädern zulässig sein soll. Mitte Juni hatte das Sportministerien Leitlinien zu Religion im Sport veröffentlicht. Demnach darf der Burkini nicht ausschließlich aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen oder aus religiösen Motiven verboten werden.
Die Frauen setzen ihre Demonstration laut den Berichten auch an diesem Wochenende fort. Sie diskutierten mit Schwimmbadbesuchern vor dem Eingang über das Verbot. An den Eingängen seien besonders kontrolliert worden, hieß es. Besucher mussten demnach am Eingang ihre Schwimmbekleidung zeigen. Auch Polizei war vor Ort.
Erst vor kurzem hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt. Das Verbot des Ganzkörper-Badeanzugs für Frauen in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht in einem Eilverfahren.
Der Eilantrag einer in Koblenz lebenden Muslimin gegen die seit Januar geltende Badeordnung der Stadt hatte damit Erfolg. Das Burkini-Verbot verstoße gegen das Grundrecht der Frau auf Gleichbehandlung, hieß es zur Begründung. Ein Burkini ist eine Badebekleidung für Musliminnen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den gesamten Körper bedeckt. (KNA, iQ)