Gegen Bayerische Polizisten wurde ein Strafbefehl erteilt, weil sie antisemitische Videos in einer Handy-Chatgruppe verbreiteten. Erst vergangenes Jahr machten bayerische Polizeibeamte Schlagzeilen durch die Verbreitung islamfeindlicher Inhalte in Chatgruppen.
In der Affäre um die Verbreitung antisemitischer und rechtsextremistischer Videos in einer Handy-Chatgruppe von Polizisten aus Bayern gibt es erste strafrechtliche Konsequenzen. Gegen einen Beamten des Unterstützungskommandos der Münchner Polizei wurde ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. Dies bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Mittwoch. Gegen weitere Beamte werde noch ermittelt. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.
Der 28-Jährige soll ein Video verbreitet haben, das das Gericht als rechtsextremistisch und antisemitisch einstufte. Denn es zeige ein Kind, das eindeutig einer orthodoxen jüdischen Familie zuzuordnen sei. Untermalt werde der kurze Film vom Dauerklingeln einer Supermarktkasse. Unter anderem die Nationalsozialisten hatten Juden oft als geldgierig dargestellt. Laut Strafbefehl soll der Polizist 50 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Auch sein Handy soll eingezogen werden. Sollte der 28-Jährige dies nicht akzeptieren, landet der Fall vor Gericht.
Vor gut vier Monaten hatte es großes Aufsehen gegeben, als die Affäre um die Chatgruppe bekannt wurde. Mehrere Beamte sollen über Handy und Internet Bilder und Videos geteilt haben mit antisemitischem Inhalt. 15 Beamte wurden damals vom Dienst suspendiert oder versetzt. In dem Chat sollen nach damaligen Erkenntnissen etwa drei Dutzend Beamte gewesen sein. Dazu zählen Aktive ebenso wie Ehemalige des Unterstützungskommandos, das unter anderem bei Demonstrationen und Fußballspielen zum Einsatz kommt.
Letztes Jahr machten bayerische Polizisten Schlagzeilen mit islamfeindlichen Chatverläufen, wie IslamiQ berichtete. Im Februar hatten Angehörige des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd über den Nachrichtendienst Whats App in einem Chat mit zwölf Polizeibeamten islamfeindliche Nachrichten verbreitet. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sprach im Innenausschuss des Landtages von „gegen Muslime gerichteten, volksverhetzenden Inhalten“. Gegen die zwei betroffenen Polizeibeamten wurde ermittelt. Ein Arbeitskollege hatte den Vorfall gemeldet. Das Verfahren endete zunächst mit einer dienstlichen Versetzung und einer Geldstrafe. Nach Angaben der Ermittler konnte der genaue Urheber der Nachrichten aufgrund gelöschter Dateien nicht mehr ermittelt werden.
Anfang dieses Jahres wurde der Fall wieder aufgerollt. Es besteht nämlich der Verdacht der Strafvereitelung. Den ermittelnden Polizisten wird vorgeworfen ihre Kollegen gedeckt zu haben. Der ermittelnde Beamte in diesem Fall wurde suspendiert. Der Urheber der islamfeindlichen Nachrichten vom letzten Jahr konnte inzwischen auch festgestellt werden. Gegen ihn wird strafrechtlich ermittelt. (dpa/iQ)