Baden-Württemberg

Islamunterricht: Vertrag zwischen Land und Muslime unterzeichnet

Künftig wird der Islamunterricht in Baden-Württemberg von einer Stiftung organisiert. Einen entsprechenden Vertrag haben das Land und Muslime unterzeichnet.

30
07
2019
Islamunterricht - Vertrag unterzeichnet
Unterzeichnung des Vertrags über die Fortführung des Islamunterrichts © Kultusministerium BaWü, bearbeitet by iQ

Baden-Württemberg hat die Neuregelung für den Islamunterricht beschlossen. Damit wird das bisherige Modellprojekt für den Islamunterricht ab dem kommenden Schuljahr durch eine Stiftung öffentlichen Rechts fortgeführt und organisiert.  Am Donnerstag haben Staatssekretär Volker Schebesta, Vorsitzender des Landesverbands der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg e.V. (LVIKZ), Yavuz Kazanç ,sowie Ishak Alešević, Vertreter der Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e.V. (IGBD) den Vertrag über die Fortführung des Islamunterrichts unterzeichnet.

Staatssekretär Schebesta betonte die Bedeutung des Islamunterrichts für die religiöse Bildung muslimischer Schülerinnen und Schüler und auch für den Austausch zwischen den Religionen. „Der Religionsunterricht ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler ein Verständnis für die eigene auch für andere Religionen entwickeln. Das ist ein wichtiger Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Schebesta.

Mit dem Stiftungsmodell möchte das Land den Islamunterricht für die nächsten Jahre verantworten und organisieren. Kultusstaatssekretär Schebesta dankte den teilnehmenden Religionsgemeinschaften für deren konstruktive Mitwirkung und die Bereitschaft, das Stiftungsmodell gemeinsam mit dem Land zu tragen. Die Stiftung Sunnitischer Schulrat wird zum nächsten Schuljahr die Zuständigkeit für den Islamunterricht übernehmen.

„Stiftung für Islamunterricht ist verfassungswidrig“

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und die Islamische Gemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) haben die Teilnahme an dem zunächst für sechs Jahre angelegten Provisionsmodell abgelehnt. Das Stiftungsmodell, zu dem unter dem Dach des Landes ein Vorstand und eine Schiedskommission gehören, ist umstritten. DITIB und IGBW halten dem Land vor, eine staatliche Einrichtung zu schaffen, um Religionsunterricht zu erteilen. Das sei verfassungswidrig. „Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein.“

Der Islamunterricht sei für die Religionsgemeinschaften „ein sehr wichtiges Anliegen“, weshalb sie sich seit Jahren im Rahmen des Pilotprojektes für die Etablierung des Unterrichtsfaches engagierten, allerdings unter der Prämisse, dass wie vereinbart und gesetzlich vorgeschrieben nach Auslauf des Provisoriums die Trägerschaft „für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht“ auf die Religionsgemeinschaften übertragen wird.

Leserkommentare

IslamFrei sagt:
Liebe Leser, » (Ditib ) und die Islamische Gemeinschaft Baden-Württemberg haben die Teilnahme abgelehnt. « ------------ Stell die vor: es gibt Islamunterricht -- und keiner geht hin. IslamFrei
01.08.19
8:27