Niedersachsen

Juden und Muslime kritisieren CDU-Vorgehen zum Schächten

Die CDU-Fraktion in Niedersachsen will das Schächten von Tieren ausnahmslos verbieten. Das stößt bei Muslimen und Juden auf Empörung.

22
08
2019
Schächten EuGH
Symbolbild: Schächten © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Trotz Protesten jüdischer und muslimischer Religionsgemeinschaften will Niedersachsen erreichen, dass auf das Schächten künftig nach Möglichkeit verzichtet wird. Angesichts der von der CDU angestoßenen erneuten Debatte um das Schächten überarbeite das Landwirtschaftsministerium derzeit den Erlass, der den Landkreisen bislang das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen ermöglicht, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch.

In der Neufassung solle insbesondere auf die technischen Möglichkeiten einer elektrischen Betäubung der Tiere vor dem Schlachten hingewiesen werden.

Nach einer Ausnahmegenehmigung zum islamischen Opferfest seien in diesem Jahr landesweit 113 Tiere geschächtet worden. Der bisherige Erlass war 2015 abgelaufen, galt mangels einer Neuregelung aber weiter.

„Ausnahmegenehmigung für Schächten beibehalten“

Vor einer Woche hatte die CDU-Fraktion im Landtag einstimmig einen Vorstoß zu einem Schächtverbot unternommen mit der Begründung, unnötiges Leid von Tieren müsse verhindert werden. Dagegen protestierten am Mittwoch erneut der Landesverband der jüdischen Gemeinde von Niedersachsen KdöR, die SCHURA – Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. und der DITIB Landesverband in Niedersachsen in einer gemeinsamen Stellungnahme. In beiden Religionen ist der Verzehr von Fleisch vorgeschrieben, das nach bestimmten Regeln geschlachtet wird und bei den Juden als koscher und den Muslimen als halal bezeichnet wird.

In der Praxis, darauf wiesen die Religionsgemeinschaften hin, würden in Niedersachsen derzeit grundsätzlich Tiere nur mit Betäubung geschächtet, so wie es das Tierschutzgesetz auch vorsieht. Aus Gründen der Religionsfreiheit ist es den Religionsgemeinschaften aber wichtig, dass die Ausnahmegenehmigung, auch wenn sie nur noch in sehr geringem Umfang zu besonderen Anlässen genutzt wird, bestehen bleibt.

Elektrische Betäubung als Alternative

„Die Haltung der CDU-Landtagsfraktion ist eindeutig und wir müssen nichts zurücknehmen“, sagte ein Parteisprecher. „Wir haben unsere Position formuliert und das zuständige Landwirtschaftsministerium muss nun entscheiden, wie es mit dieser Position umgehen will.“ Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hatte bereits eingeräumt, dass die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen an Tierschutz und Tierwohl mit der Religionsfreiheit kollidieren. Mit der elektrischen Kurzzeitbetäubung steht bereits eine Methode zur Verfügung, die das tierschutzgerechte Schächten ermöglicht. Darüber müsse dringend der Dialog mit den Religionsgemeinschaften geführt werden.

AfD wollte das Schächten verbieten

Inwiefern die Tiere beim betäubungslosen Schlachten leiden, wird von Befürwortern und Gegnern unterschiedlich gesehen. Unabhängig von der Diskussion in der Sache sorgte der CDU-Vorstoß allerdings für Protest, weil vor einem Jahr bereits die AfD ein Ende der Ausnahmeregelung gefordert, dafür aber keine Unterstützung im Landtag erhalten hatte. Die Religionsgemeinschaften monierten, es sei für sie nicht nachvollziehbar, weshalb die CDU nun AfD-Themen für sich reklamiere. Juden und Muslime hielten sich an die Gesetzeslage und eine Ausweitung der Ausnahmeregelung sei nicht gefordert. „Deshalb wäre es auch nicht nachvollziehbar, das Grundrecht auf freie Ausübung der Religion einzuschränken.“

„Vorgehen der CDU ist nicht hinnehmbar“

„Gerne hätten wir uns einen vorherigen Austausch mit der CDU gewünscht, um diese Irritationen zu vermeiden“, erklärten die Religionsgemeinschaften. „Eigentliche Probleme wie der stetige Anstieg von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit werden durch diesen Aktionismus gefördert, statt von den demokratischen Parteien bekämpft zu werden.“ Sie erwarteten daher von der CDU ein verantwortungsvolles Vorgehen. „Als Juden und Muslime in Niedersachsen halten wir das bisherige Vorgehen für kontraproduktiv und nicht hinnehmbar.“ (dpa, iQ)

Leserkommentare

Brad Lewis sagt:
Tierwohl hat Vorrang gegenüber archaischen, überholten, aus der Zeit gefallenen Religionsdogmatismus-Vorstellungen fanatischer Religions-Polit-Gruppierungen und deren Anführer.
22.08.19
10:39
Ute Fabel sagt:
Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit! Staatliche Gesetze sind von allen einzuhalten. Das gilt für den Tierschutz genauso wie die körperliche Unversehrtheit von Kindern. Religiöse Traditionspflege kann weder eine Rechtfertigung für Tierquälerei noch für das Herumschnipseln an den Genitalien von Babys sein. Religiöse Rituale müssen an die staatlichen Rechtsvorgaben angepasst werden und nicht umkehrt.
22.08.19
13:23
Betty sagt:
Auf den durchschnittlichen Schlachthöfen Deutschlands ist eines eindeutig bei elektrischer Tierbetäubung, Tierwohl sieht anders aus. Ob das nun das mehrfache Betäuben durch elektrischen Schlag bis das Tier nun endlich auf dem Boden bleibt oder gar die Massentierhaltung. Dabei werden die Tiere auf engsten Raum gehalten und dem Futter eine Überdosis Antibiotika untergemischt. Warum wird hier nichts unternommen und denkt der Politiker nicht daran, dass die meisten Krankheiten durch das Tierblut übertragen werden. Durch das rituelle Schächten hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Dieses Urteil kommt dem gleich: Friss oder stirb
05.01.21
12:06