Schwimmunterricht

Muslimische Grundschülerin darf mit Badenazug duschen

Eine muslimische Grundschülerin lehnte es ab ohne Badeanzug vor dem Schwimmunterricht zu duschen und zog vor Gericht. Nun hat sie Recht bekommen.

22
08
2019
Badebekleidung, Schwimmunterricht
Symbolbild: Schwimmunterricht © Kanton Glarus auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.

Eine muslimische Grundschülerin aus Sachsen-Anhalt darf vor dem Schwimmunterricht in ihrem Badeanzug duschen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle hervor, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Glaubensfreiheit umfasse auch das Tragen bestimmter Kleidung und stehe bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten würden. Dies gelte auch in diesem Fall, selbst wenn die Haus- und Badeordnung andere Regelungen treffe.

Die Schülerin hatte mit Verweis auf den Koran dargelegt, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen. Das Gericht in Halle erklärte, dass Artikel 4 des Grundgesetzes jedem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden.

Duschen ist nicht Bestandteil des Schwimmunterrichts

Zwar könnten sowohl die Glaubensfreiheit der Antragstellerin als auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern unter Umständen eingeschränkt werden. Die Befreiung von Unterrichtsveranstaltungen sei jedoch im Hinblick auf die Integrationsfunktion der Schule nur in Ausnahmefällen möglich. Das Duschen vor dem Unterricht sei nicht Bestandteil des Schwimmunterrichts. Zudem komme ihm „keine integrative Funktion“ zu und könne die religiösen Grundrechte der Schülerin nicht einschränken, erklärten die Richter.

Streit um Schwimmunterricht

Auch der Schwimmunterricht an Schulen war bereits Streitgegenstand – so zum Beispiel in der Schweiz. Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel klagte gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen und erklärte dies mit religiösen Gründen. Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ließ jedoch keine Zweifel daran, dass muslimische Schülerinnen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen müssen.

Auch in Deutschland ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen möchten. 2013 scheiterte eine Frankfurter Schülerin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch hier stellten die Richter den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit und verwiesen auf einen „Burkini“ als akzeptablen Kompromiss. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Westender Yuppie sagt:
Soweit ich mich entsinnen kann, kommt das Saunieren ursprünglich aus Asien. Die heutigen Finnen brachten die Tradition vor über 2000 aus Asien hierher. Insofern erklärt diese Tatsache auch die Hamakultur in der islamischen Welt, welche vor der neuen Welt bereits die Hamamkultur pflegte und heute noch tut. Es gibt allerdings keine gemischten Sauna in der Islamischen Welt und das ist auch schon ein Hauptunterschied. Alles andere ist sehr ähnlich. Was das Duschen angeht, kann die Art und Weise dem Individuum nicht vorgeschrieben werden. So etwas muss weder gesetzlich noch durch Baderegeln aufoktroyiert werden. Ich lasse mir da nichts vorschreiben. Empfehlenswert in diesem Kontext ist das Buch „Nacktheit der Kultur, Kultur der Nacktheit“ von Özoguz Yavuz. Im Falle der muslimischen Grundschülerin ist die Rechtslage klar: niemand muss sich ausziehen. Auch nicht beim Duschen. Mein Körper, meine Regeln!
28.08.20
21:55
Gizem aus Köln sagt:
Ich würde gerne auf ein paar Kommentare meiner Mitmenschen eingehen. Zu meinen es sei unhygienisch ohne zu wissen, dass Muslime verpflichtet sind sich mehrmals am Tag sowohl im Intimbereich als auch am Körper zu reinigen, ist unsinnig. Für eine Kritik ist eine Recherche beider Parteien Voraussetzung! Zu behaupten Muslime könnten jeden Moment ein Blutbad anrichten ist geschmacklos und lächerlich. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es doch die Vorfahren der Deutschen waren, die Millionen von Juden massakriert, beraubt und vergast haben. Ohne die anderen Länder hätte es das „deutsche“ Wirtschaftswunder nie gegeben, aber genug von der Geschichtsbelehrung. Von was für einer Islamisierung Deutschlands sprechen Sie, wenn es doch selbst im Christentum verboten ist seinen nackten Körper anderen zu zeigen?! Immerhin ist Deutschland doch ein christliches Abendland. Hieran merken Sie vielleicht wieso ein gebildeter Richter und kein Normalbürger über solche Dinge entscheiden darf. Ich erwarte nicht, dass Sie den Islam verstehen, aber eine gewisse Toleranz lässt zu wünschen übrig nach den Fehltritten 1939-1945! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen allen noch alles gute!
24.04.23
0:45
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