Dürfen Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Der niedersächsische Landtag debattiert heute über ein mögliches Kopftuchverbot.
Der Landtag in Niedersachsen kommt von Dienstag an zu seiner ersten Sitzung seit der Sommerpause zusammen. Eines der Themen ist das geplante Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen in der Justiz für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Dabei geht es darum, dass die Neutralität der Justiz auch nach außen sichtbar wird.
Obwohl die Regelung eine Einschränkung der Religionsfreiheit bedeute, hatte die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen dem Gesetzentwurf zugestimmt, da er vernünftig begründet sei. Die muslimische Gemeinschaft sprach indes von einem kaschierten Kopftuchverbot, das muslimische Frauen vom Richteramt ausschließe.
Das Gesetz diskriminiert Personen, die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen. Es wird ihnen unterstellt, in ihrer Amtsübung nicht neutral, unparteiisch oder unabhängig agieren zu können“, kritisiert der Vorsitzende der Schura-Niedersachsen, Recep Bilgen gegenüber IslamiQ. Das Verbot von religiösen Kleidungsstücken stelle für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot als Richter dar, meint Bilgen weiter.
Wie ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover erklärte, gibt es bislang keine Richterinnen in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies sei bislang am jeweiligen Ort mit den Richtern und der Gerichtsleitung diskutiert worden, oft mit dem Ergebnis eines Kopftuchverbots. Eine hessische Rechtsreferendarin klagt gegen das Verbot, ein Kopftuch zu tragen, beim Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.
Für das geplante Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen in Niedersachsen gibt es auch vom Richterbund breite Unterstützung. „Niemand, der vor Gericht steht, darf den Eindruck haben, er werde allein wegen seiner Religion oder Weltanschauung benachteiligt oder nicht objektiv beurteilt“, sagte der Vorsitzende des niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann. Er ist auch Richter am Oberlandesgericht in Celle. Die Rechtsprechung sei in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet, so Bornemann. (dpa, iQ)