Die Stadtverwaltung in Offenbach hat eine muslimische Bewerberin abgelehnt hat. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Die Absage ist auf Kritik gestoßen.
Der Umgang der Stadtverwaltung mit einer Kopftuch tragenden Muslima sorgt in Offenbach für politischen Streit. Der ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt, Wilfried Jungbluth, legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) ein. Die Beschwerde sei bei der Kommunalaufsicht eingegangen, teilte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt am Donnerstag mit. Diese prüfe jetzt den Sachverhalt und fordere eine Stellungnahme bei Schwenke an.
Hintergrund ist der Fall einer Muslimin mit Kopftuch. Die junge Frau hatte sich 2017 als Honorarkraft beim Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration beworben, um Schüler der Klasse 8 bis 10 beim Einstieg in den Beruf zu unterstützen, wie Jungbluth erklärte. Einstellungsbedingung war nach seinen Worten, dass sie während der Arbeit das Kopftuch hätte ablegen müssen – was die Studentin ablehnte. Die Amtsleitung habe das Verfassen eines schriftlich begründeten Ablehnungsbescheids abgelehnt, weil die Absage kein Verwaltungsakt sei.
Das „generelle“ Kopftuchverbot in der Stadtverwaltung sei gesetzeswidrig, argumentiert der langjährige Grünen-Kommunalpolitiker und wirft Schwenke Untätigkeit vor. „Die Sache sollte unter den Teppich gekehrt werden.“
Eine Sprecherin der Stadt Offenbach erklärte, es gelte kein generelles Kopftuchverbot. Welche Sätze genau in dem Bewerbungsgespräch gefallen sind konnte sie nicht sagen. Dies lasse sich voraussichtlich erst kommende Woche klären. Der Magistrat habe im Mai 2019 ein „Merkblatt zur Neutralitätspflicht bei der Stadtverwaltung“ beschlossen. Darin werde über einen „Entscheidungsbaum“ dargelegt, an welchen Stellen ein Kopftuch im Dienst problematisch ist und an welchen nicht. (dpa, iQ)