Offenbach

Stadtverwaltung lehnt Bewerberin mit Kopftuch ab

Die Stadtverwaltung in Offenbach hat eine muslimische Bewerberin abgelehnt hat. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Die Absage ist auf Kritik gestoßen.

12
09
2019
Lehrerin, Kopftuchverbot, Kopftuch, Muslimin
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch am Arbeitsplatz© Shutterstock

Der Umgang der Stadtverwaltung mit einer Kopftuch tragenden Muslima sorgt in Offenbach für politischen Streit. Der ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt, Wilfried Jungbluth, legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) ein. Die Beschwerde sei bei der Kommunalaufsicht eingegangen, teilte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt am Donnerstag mit. Diese prüfe jetzt den Sachverhalt und fordere eine Stellungnahme bei Schwenke an.

Hintergrund ist der Fall einer Muslimin mit Kopftuch. Die junge Frau hatte sich 2017 als Honorarkraft beim Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration beworben, um Schüler der Klasse 8 bis 10 beim Einstieg in den Beruf zu unterstützen, wie Jungbluth erklärte. Einstellungsbedingung war nach seinen Worten, dass sie während der Arbeit das Kopftuch hätte ablegen müssen – was die Studentin ablehnte. Die Amtsleitung habe das Verfassen eines schriftlich begründeten Ablehnungsbescheids abgelehnt, weil  die Absage kein Verwaltungsakt sei.

Das „generelle“ Kopftuchverbot in der Stadtverwaltung sei gesetzeswidrig, argumentiert der langjährige Grünen-Kommunalpolitiker und wirft Schwenke Untätigkeit vor. „Die Sache sollte unter den Teppich gekehrt werden.“

Eine Sprecherin der Stadt Offenbach erklärte, es gelte kein generelles Kopftuchverbot. Welche Sätze genau in dem Bewerbungsgespräch gefallen sind konnte sie nicht sagen. Dies lasse sich voraussichtlich erst kommende Woche klären. Der Magistrat habe im Mai 2019 ein „Merkblatt zur Neutralitätspflicht bei der Stadtverwaltung“ beschlossen. Darin werde über einen „Entscheidungsbaum“ dargelegt, an welchen Stellen ein Kopftuch im Dienst problematisch ist und an welchen nicht. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
@ Prinzessin Rosa, Ute Giersch Im August 2019 ist Norbert Blümel, Wiener ÖVP-Chef und treuer Gefolgsmann von Sebastian Kurz, auf einem Kirtag medienwirksam in Tracht und Stutzen in Türkis, der neuen Parteifarbe der Rechtskonservativen, erschienen. Solche Trachten zu tragen, selbst mit weißen Stutzen, war im Großraum Wien nie üblich. Meine Großeltern und Urgroßeltern waren Bauern fünfzig Kilometer nordöstlich von Wien und haben nie derartige Trachten getragen, auch niemand sonst in ihrem Dorf. Folglich betreibt Herr Blümel mit seinem Outfit reine politische Propaganda und keine ehrenwerte Traditionspflege. Völlig analog verhält es sich mit dem immer stramm gebundenen Kopftuch samt Untertuch der türkischen Präsidentengattin Emine Erdogan. Diese Art der Kopfbedeckung hatte in der Türkei weder folkloristische noch religiöse Tradition, sondern sie ist ein politischer Import jüngster Vergangenheit aus dem klerikal-autoritären Golfstaaten. Bei Mitarbeitern öffentlichen Diensts haben keinerlei ambivalente Kleidungsstücke mit potenziell politischem Beigeschmack etwas zu suchen. Der Stadtverwaltung von Offenbach ist zu gratulieren, sie hat sich sehr verantwortungsvoll verhalten.
22.09.19
17:59
Eddy sagt:
Hallo Ute, ich sehe das so, dass dieser Herr Blömmel von der Partei im Suff das Karnevalkostüm angezogen hat. Die Österreicher trinken doch zum Mittag schon ein Maß Bier. Oder er bereitete sich auf das Oktoberfest vor. Vielleicht wollte er auch seine Bewunderung für Damenkleider zeigen. Jedenfalls denke ich genau wie du auch, dieser Blödel sollte zum Zirkus.
24.09.19
14:30
Johannes Disch sagt:
Meine Güte, da fabuliert Deutschland seit Jahren über "Integration." Und dann wird das auf kommunaler Ebene verhindert wegen eines Kopftuchs. Entscheidend ist nicht, was eine Muslimin auf den Kopf trägt, sondern was sie im Kopf hat!
25.09.19
10:26
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: "Entscheidend ist nicht, was eine Muslimin auf den Kopf trägt, sondern was sie im Kopf hat!" Gilt das für Sie auch für Burschenschafter, die auf kommunaler Ebene arbeiten und sich stets offen zu ihrer Gesinnung bekennen wollen? Der Sohn eines FPÖ-Politikers hat kürzlich eine Burschenschafterschleife über der Uniform des österreichischen Bundesheers getragen. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Wurde er dadurch diskriminiert oder vielleicht sogar seine Weltanschauungsfreiheit verletzt, indem man ihm das Recht zu seiner identitätsstiftenden Bekleidung verwehrt hat? Was halten Sie von folgendem Slogan: "Entscheidend ist nicht, was ein Burschenschafter auf dem Kopf trägt, sondern was er im Kopf hat!" Oder messen Sie da mit zweierlei Maß? FPÖ und AfD beklagen sich ja immer über ihre gesellschaftliche Ausgrenzung. Sollte man deren Anhänger vielleicht nicht auch dadurch integrieren, in dem man sie zum Tragen rechter Symbole während der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst ermutigt? Oder gilt das Prinzip der Integration durch auffälliges Sichtbarmachen der eigenen Gesinnung immer und überall nur für das Kopftuch? Sind nun alle gleich oder sind manche gleicher?
26.09.19
13:41
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (26.09.19, 13:41) Sie vergleichen wie immer Äpfel mit Birnen. Weshalb ein Kopftuch nicht mit einem politischen Symbol (Burschenschafterkappe, etc.) vergleichbar und gleich zu setzen ist, das hatten wir hier schon unzählig häufig. Ich habe keine Lust auf ein Hamsterrad.
27.09.19
11:47
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Sie vergleichen wie immer Äpfel mit Birnen Nein, Religionen und Weltanschauungen sind beide Äpfel! In § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist Folgendes verankert: Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der RELIGION oder WELTANSCHAUUNG, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Burschenschaften sind Weltanschauungsgemeinschaften, der Islam eine Religionsgemeinschaft. Religion und Weltanschauung unterfallen dem gleichen Schutzumfang!
27.09.19
12:34
Johannes Disch sagt:
@Kopftuch am Arbeitsplatz: Ein Endlos-Thema. Die Sache ist juristisch betrachtet recht einfach: Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Kopftuch am Arbeitsplatz erlaubt ist. Verbote stellen die Ausnahme dar und müssen sachlich begründet sein. Also: Das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme! Und da zu befürchten ist, dass man wieder mit gewissen EUGH-Urteilen kommt, die die Türkei und Frankreich betreffen: Diese sind nicht auf Deutschland übertragbar. Die Türkei und Frankreich sind laizistische Staaten. Deutschland hingegen ist ein säkularer Staat, wo die Trennung zwischen Staat und Religion nicht so strikt ist wie in laizistischen Ländern.
27.09.19
14:50
grege sagt:
Hallo Herr Disch, den Sachverhalt sehe ich komplett anders, wie bereits mehrfach erwähnt. Gerade in Deutschland ist die Situation so komplex aufgrund vorzunehmender Einzelfallprüfungen, dass selbst juristische Experten eine Bewertung der einzelne Urteile zu dieser Thematik schwerfällt. Selbst höhergerichtliche Entscheidungen durch den EUGH, das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesarbeitsgericht zu den einzelnen Streitfällen sind selten einstimmig getroffen worden. Das Urteil des EUGH, das das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz verbieten darf, solange keine Diskrminierung vorliegt, kann sehr wohl in der Privatwirtschaft angewendet werden. Wie ich schon mehrfach sagte: Auch ich musste mich im Laufe meines Berufslebens bestimmten Kleiderordnungen unterwerfen, warum sollte man bei religiös motivierten Bekleidungsformen eine Ausnahme machen??? Die scheinbaren Unterscheidungen zwischen Religion und Weltanschauung sind auf Dauer nicht praktikabel, da sie letztlich die Bevorzugung der Religion darstellen
28.09.19
0:04
Kafira sagt:
Liebe Leser, " Entscheidend ist nicht, was eine Muslimin auf den Kopf trägt, was sie im Kopf hat!" - sagt Herr Disch - - - und das ist nichts Gutes - sag Kafira. Wo Kopftuch d'rauf ist, da ist Islamieren, Muftidiktatur, Scharia d'rin. A
28.09.19
18:11
Kafira sagt:
Nicht so schnell wegschalten, bitte. - - da ist Islamisieren, Muftidiktatur und Scharia d'rin. Kafira.
28.09.19
18:16
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