Offenbach

Stadtverwaltung lehnt Bewerberin mit Kopftuch ab

Die Stadtverwaltung in Offenbach hat eine muslimische Bewerberin abgelehnt hat. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Die Absage ist auf Kritik gestoßen.

12
09
2019
Lehrerin, Kopftuchverbot, Kopftuch, Muslimin
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch am Arbeitsplatz© Shutterstock

Der Umgang der Stadtverwaltung mit einer Kopftuch tragenden Muslima sorgt in Offenbach für politischen Streit. Der ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt, Wilfried Jungbluth, legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) ein. Die Beschwerde sei bei der Kommunalaufsicht eingegangen, teilte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt am Donnerstag mit. Diese prüfe jetzt den Sachverhalt und fordere eine Stellungnahme bei Schwenke an.

Hintergrund ist der Fall einer Muslimin mit Kopftuch. Die junge Frau hatte sich 2017 als Honorarkraft beim Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration beworben, um Schüler der Klasse 8 bis 10 beim Einstieg in den Beruf zu unterstützen, wie Jungbluth erklärte. Einstellungsbedingung war nach seinen Worten, dass sie während der Arbeit das Kopftuch hätte ablegen müssen – was die Studentin ablehnte. Die Amtsleitung habe das Verfassen eines schriftlich begründeten Ablehnungsbescheids abgelehnt, weil  die Absage kein Verwaltungsakt sei.

Das „generelle“ Kopftuchverbot in der Stadtverwaltung sei gesetzeswidrig, argumentiert der langjährige Grünen-Kommunalpolitiker und wirft Schwenke Untätigkeit vor. „Die Sache sollte unter den Teppich gekehrt werden.“

Eine Sprecherin der Stadt Offenbach erklärte, es gelte kein generelles Kopftuchverbot. Welche Sätze genau in dem Bewerbungsgespräch gefallen sind konnte sie nicht sagen. Dies lasse sich voraussichtlich erst kommende Woche klären. Der Magistrat habe im Mai 2019 ein „Merkblatt zur Neutralitätspflicht bei der Stadtverwaltung“ beschlossen. Darin werde über einen „Entscheidungsbaum“ dargelegt, an welchen Stellen ein Kopftuch im Dienst problematisch ist und an welchen nicht. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (22.09.19, 17:59) Norbert Blümel wollte Propaganda betreiben. Eine Muslimin mit Kopftuch tut das nicht. Religiöse und politische Symbole werden sehr wohl gleich behandelt. Worum es geht: Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig, weder ein pauschales Verbot politischer Meinungsäußerungen, noch ein pauschales Verbot religiöser Symbole (Kopftuch). Es wird immer der konkrete Einzelfall geprüft. Und in Sachen Kopftuch ist die Rechtslage bei uns in Deutschland eindeutig: Ein pauschales Kopftuchverbot ist nicht zulässig. Musliminnen dürfen ihr Kopftuch am Arbeitsplatz tragen. Ein Verbot muss sachlich begründet sein. Ein Kopftuchverbot ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
29.09.19
10:54
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: „Gernot Blümel wollte Propaganda betreiben. Eine Muslimin mit Kopftuch tut das nicht.“ Also, bei Frau Fereshta Ludin, die ihre Rolle der vermeintlichen Märtyrerin gegenüber der deutschen Justiz doch ziemlich ausgekostet hat, sah ich eine weit ausgeklügeltere Propagandastrategie als bei dem einmaligen lächerlichen Outfit von Herrn Blümel bei einem Wiener Kirtag. Die österreichische Justiz und demnächst vermutlich die europäischen Gerichte müssen sich derzeit mit einem Fall einer Notariatsangestellten ohne Migrationshintergrund abmühen. Sie ist zum Islam konvertiert und fühlt sich aufgrund ihrer religiösen Kleidung diskriminiert. Und siehe da, ihr Mann ist irakischer Salafist!
29.09.19
14:56
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Religiöse und politische Symbole werden sehr wohl gleich behandelt." Genauso ist es! Daher haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich diskriminierungsfrei zu verhalten, nämlich entweder alle religiösen und politisch-weltanschaulichen Symbole bei ihren Mitarbeitern zu akzeptieren oder keines. Der Bundesverfassungsgericht hat bezogen auf NRW verständlicherweise erkannt, dass ein pauschales Kopftuchverbot dann diskriminierend ist, wenn es kein ebensolches pauschales Verbot für christliche Symbole gibt und die einschlägigen landesschulrechtlichen Vorschriften sogar zur einer besonderen Berücksichtigung des Christentums anhalten. Ein pauschales Verbot, die politische und religiöse Überzeugung auffällig sichtbar zu machen, das für alle Gesinnungsgemeinschaften konsequent angewendet wird, ist hingegen rechtkonform.
01.10.19
12:40
Johannes Disch sagt:
@Prinzessin Rosa (13.09.19, 9:28) -- "Wäre es da nicht ehrlicher, Musliminnen Studium und Ausbildung zu verwehren. Dann wissen sie wenigstens, dass sie nur Putzfrau werden dürfen. Da hat sich noch niemand über das Kopftuch beschwert." ("Prinzessin Rosa") Auf den Punkt gebracht!
01.10.19
13:12
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (29.09.19, 10:54) -- Fereshta Ludin: Sie argumentieren mit einem extremen Beispiel. So etwas lässt sich immer finden. Für die meisten Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, ist es nur ein individueller Ausdruck ihres Glaubens und nichts weiter. Der Anti-Kopftuch-Hype nimmt inzwischen wirklich hysterische Züge an. Der Gummibegriff "Neutralität" ist doch nur vorgeschoben. Machen wir uns ehrlich: Es geht gegen den Islam und Muslime. Das ist der Grund für den Anti-Kopftuch-Feldzug. Wir glauben, wir könnten Menschen zwangsintegrieren, wenn wir ihnen etwas verbieten und könnten damit den islamistischen Terror eindämmen. Beides ist eine Illusion. Zumal es absurd ist, auf den Gedanken zu kommen, eine Muslimin wäre nicht integriert oder integrationsunwillig, weil sie ein Kopftuch trägt. Wie gesagt: Für die meisten Musliminnen ist das Kopftuch nichts weiter als individueller Ausdruck ihres Glaubens. Und den zu bekunden ist nicht nur legitim, sondern ein Grundrecht.
01.10.19
13:20
Johannes Disch sagt:
@grege (28.09.19, 00:04) Ja, zum Kopftuch-Thema am Arbeitsplatz gibt es inzwischen in der Tat eine Fülle von Urteilen. Da ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Aber ein pauschales Kopftuchverbot am Arbeitsplatz lässt sich aus den EUGH-Urteilen auch nicht ableiten. Nichts dagegen, das Kopftuch zu verbieten, wenn es der Job sachlich erfordert. Aber in den meisten Fällen ist das nicht nötig. Ich halte es für problematisch, dass ausgerechnet der EUGH Privaten die Möglichkeit gibt, in Grundrechte einzugreifen. Das sollte nur dem demokratischen Rechtsstaat vorbehalten sein. Und "betriebliche Neutralität" steht nicht über den Grundrechten. Das würde unsere Rechts-und Werteordnung auf den Kopf stellen. Wir haben Jahrzehnte gekämpft, um uns Freiraum vom Arbeitgeber zu verschaffen. Und nun würden wir dem privaten Arbeitgeber wieder Rechte über uns einräumen, die etwas sehr individuelles betreffen, nämlich unseren Glauben. Und warum finden manche das toll? Weil es gegen den Islam und Musliminnen geht. Und man merkt nicht, dass hier die Gefahr eines Dammbruch liegt, der irgendwann nicht nur mehr Musliminnen betreffen könnte. So, sie mussten sich schon öfters einer betrieblichen Kleiderordnung unterwerfen? Spinnen wir den Gedanken doch mal weiter. Mal angenommen, sie tragen gerne rot (T-Shirt, Pullover, Hemd), einfach weil es sie gut kleidet. Nun kommt ihr Arbeitgeber auf die Idee, rote Kleidung zu verbieten, da das angeblich eine politische Richtung symbolisiert. Also: Aufgrund der "betrieblichen Neutralität" sind rote Kleidungsstücke ab morgen bei Arbeit verboten! Na, dann tragen wir halt gelb.. Halt! Geht ja auch nicht! Sie könnten damit ihre Sympathie für die Liberalen bekunden. Na, dann eben schwarz. Geht auch nicht. Damit machen sie heimlich Werbung für die CDU. Oder noch schlimmer: Vielleicht sind sie sogar Satanist?? Also. "betriebliche Neutralität" ist in aller Regel vorgeschoben, um Musliminnen zu drangsalieren. Würden wir "Neutralitä" auf die Spitze treiben, dann müssten wir nackt zur Arbeit kommen. Was auch nicht geht.
01.10.19
13:51
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- "Deshalb haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich diskriminierungsfrei zu verhalten, nämlich entweder alle religiösen und weltanschaulich-politischen Symbole bei ihren Mitarbeitern zu akzeptieren oder keines." (Ute Fabel) Das ist zu einfach. Wenn alle gleich nachteilig behandelt werden, wenn alle diskriminiert werden, dann bleibt es noch immer Diskriminierung. Was geht einen privaten Arbeitgeber meinen individuellen Glauben an? Wer kommt auf die absurde und undemokratische Idee, einen privaten Arbeitgeber über mein Grundrecht auf Glaubensfreiheit entscheiden zu lassen?? Wie kann man nur auf den Trichter kommen, die "Betriebliche Neutralität" könnte über den Grundrechten stehen? Zurück zur Leibeigenschaft! Der Unternehmer darf alles und der Leibeigene hat zu spuren! Die Dinge sind zum Glück komplexer und Gerichte sehen es differenzierter. Selbst im laizistischen Frankreich kann der Arbeitgeber nicht einfach pauschal ein Kopftuch verbieten. Eine französische Modekette musste erst kürzlich einer Muslimin Entschädigung zahlen, da sie wegen ihres Kopftuchs entlassen wurde. Das Gericht entschied auf Diskriminierung. Erst kommt das Grundrecht (auf Religionsfreiheit). Und erst dann kommt der Arbeitgeber. Alles andere würde unsere Rechts-und Werteordnung auf den Kopf stellen! Eingriffe in Grundrechte sind die seltene Ausnahme und sollten es bleiben. Und dieser Eingriff sollte nur dem demokratischen Rechtsstaat vorbehalten bleiben und nicht privaten Arbeitgebern. Und so wird es in aller Regel auch praktiziert. Eingriffe in Grundrechte durch private Arbeitgeber müssen sachlich begründet sein. Für die meisten Jobs, die Kopftuch-Muslim-Ladies machen ist es nicht nötig, das Kopftuch abzulegen.
01.10.19
16:24
Johannes Disch sagt:
@grege Ich denke, Sie verstehen, worauf ich mit meinem Post hinaus will? (01.10.19, 13:51). Mit etwas Phantasie können wir in jedes Kleidungsstück eine Weltanschauung hinein projizieren. Wir drücken jeden Tag mit allen möglichen Dingen unsere Vorlieben aus, auch am Arbeitsplatz. "Weltanschauliche Neutralität" auf die Spitze getrieben ist eine Chimäre. Und sie wird in den meisten Fällen doch nur vorgeschoben, um Musliminnen ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit einzuschränken. Sie wird instrumentalisiert, um Musliminnen ein Grundrecht zu verweigern. Wie gesagt, ich hab nix gegen ein Kopftuchverbot einzuwenden, wenn der Job es sachlich erfordert. Das ist bei den meisten Jobs aber nicht der Fall.
01.10.19
16:54
IslamFrei sagt:
Liebe Leser, Der Islam strebt das Ende unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsform an. Sie strebt MuslimDiktatur und Scharia an und hat diese in 50 Staaten bereits verwirklicht. Muslims sind diejenigen, welche Wühlmäuse ähnlich an der Realisierung dieses Ziel arbeiten, zB durch mit dem Propaganda Instrument ' Kopftuch ' so viel wie möglich zu provozieren.. 95% der Einwohner steht diese Mufti-Diktatur feindlich gegenüber, die restliche 5% sind eben Muslims. » Also. "betriebliche Neutralität" ist in aller Regel vorgeschoben, um Musliminnen zu drangsalieren. « --- sagt Hr. Disch. Mufti Diktatur und Scharia bekämpft man nicht durch Freundlichkeit und nachgeben gegenüber deren Protagonisten. "Drangsalieren " ,-- was immer Hr. Disch da nun genau unter versteht--- ist bestimmt hilfreicher. Manchmal heiligt das Ziel die Mittel. Muftidiktatur entgegen wirken ist ein solches heiliges Ziel. Gruss, IslamFrei
03.10.19
0:10
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "Ich halte es für problematisch, dass ausgerechnet der EUGH Privaten die Möglichkeit gibt, in Grundrechte einzugreifen. Das sollte nur dem demokratischen Rechtsstaat vorbehalten sein." GRUNDRECHTE stehen in der Verfassung oder internationalen Konventionen und betreffen das Rechtsverhältnis zwischen dem STAAT und seinen BÜRGERN. Der Staat muss dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Rechnung tragen und daher Demonstrationen auf öffentlichen Plätzen zulassen. Privatpersonen müssen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung tragen, weil sie nicht der Normadressat sind, und daher Demonstrationen auf ihren Privatgrundstücken nicht hinnehmen. Bürger haben Anspruch darauf, dass der Staat die Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit und die politischen Freiheitsrechte ermöglicht. Arbeitnehmer haben gegenüber Arbeitgebern hingegen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Recht auf Gleichbehandlung, dem durch das konsequente optische Neutralitätsprinzip entsprochen wird.
03.10.19
13:18
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