Offenbach

Stadtverwaltung lehnt Bewerberin mit Kopftuch ab

Die Stadtverwaltung in Offenbach hat eine muslimische Bewerberin abgelehnt hat. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Die Absage ist auf Kritik gestoßen.

12
09
2019
Lehrerin, Kopftuchverbot, Kopftuch, Muslimin
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch am Arbeitsplatz© Shutterstock

Der Umgang der Stadtverwaltung mit einer Kopftuch tragenden Muslima sorgt in Offenbach für politischen Streit. Der ehemalige Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt, Wilfried Jungbluth, legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Felix Schwenke (SPD) ein. Die Beschwerde sei bei der Kommunalaufsicht eingegangen, teilte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt am Donnerstag mit. Diese prüfe jetzt den Sachverhalt und fordere eine Stellungnahme bei Schwenke an.

Hintergrund ist der Fall einer Muslimin mit Kopftuch. Die junge Frau hatte sich 2017 als Honorarkraft beim Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration beworben, um Schüler der Klasse 8 bis 10 beim Einstieg in den Beruf zu unterstützen, wie Jungbluth erklärte. Einstellungsbedingung war nach seinen Worten, dass sie während der Arbeit das Kopftuch hätte ablegen müssen – was die Studentin ablehnte. Die Amtsleitung habe das Verfassen eines schriftlich begründeten Ablehnungsbescheids abgelehnt, weil  die Absage kein Verwaltungsakt sei.

Das „generelle“ Kopftuchverbot in der Stadtverwaltung sei gesetzeswidrig, argumentiert der langjährige Grünen-Kommunalpolitiker und wirft Schwenke Untätigkeit vor. „Die Sache sollte unter den Teppich gekehrt werden.“

Eine Sprecherin der Stadt Offenbach erklärte, es gelte kein generelles Kopftuchverbot. Welche Sätze genau in dem Bewerbungsgespräch gefallen sind konnte sie nicht sagen. Dies lasse sich voraussichtlich erst kommende Woche klären. Der Magistrat habe im Mai 2019 ein „Merkblatt zur Neutralitätspflicht bei der Stadtverwaltung“ beschlossen. Darin werde über einen „Entscheidungsbaum“ dargelegt, an welchen Stellen ein Kopftuch im Dienst problematisch ist und an welchen nicht. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ethiker sagt:
IslamFrei, wollen sie eine islamfreie Welt ? Wenn ja, sind sie extremistisch und radikal. Das trifft auf alle Ideologien und Weltanschauungen zu, die pauschal Religionen und Weltanschauungen verbieten wollen, nur weil sie nicht der eigenen Weltanschauung entspricht. Das ist dann nicht mehr freiheitlich, sondern Freiheit vorgebend und Freiheits einschneidend.
03.10.19
13:35
Johannes Disch sagt:
@An die Anti-Kopftuch-Fraktion: Ich frage mich, wie viele Musliminnen ihr kennt? Mit wie vielen Musliminnen ihr es im Alltag zu tun habt? Am Arbeitsplatz? In der Nachbarschaft? Im Freundeskreis? Etc. Viele können es nicht sein, sonst würden hier nicht diese fürchterlichen Klischees umgehen: Musliminnen mit Kopftuch sind konservativ, reaktionär, rückständig, integrationsunwillig, etc. Erstens ist Kopftuch nicht gleich Kopftuch. Es kommt darauf an, wie man es trägt, wie man es knüpft, mit was zusammen man es trägt, etc. So wird immer wieder Emine Erdogan angeführt, die Frau des türkischen Präsidenten. Deren Kombination-- Kopftuch zusammen mit einem langen Mantel, geschlossen vom Hals bis zu den Knöcheln-- ist tatsächlich die typische "Uniform" der Islamistinnen. Aber Emine Erdogan ist nicht repräsentativ für die Kopftuch tragenden Musliminnen, die bei uns leben. Zudem muss man unterscheiden zwischen Nikab, Hijab, Tschador, etc. So eine "Kleine Kopftuchkunde" habe ich hier vor Monaten mal gegeben. Hat aber nicht verhindert, dass hier leider weiterhin dieselben Klischees in Umlauf sind über Kopftuch tragende Musliminnen. Wer sich darüber informieren möchte-- über das Thema "Kopftuch-Kunde"-- der wird im Netz leicht fündig Schaut euch die jungen Kopftuch-Ladies an: Sie tragen modische Kleidung. Und manche dazu eben ein Kopftuch, das es inzwischen in vielen Farben gibt. Es ist ein sehr vielfältiges Accessoire. Für die meisten Musliminnen ist das Kopftuch nur eines: Individueller Ausdruck ihres Glaubens. Und nix weiter. Und es ist völlig legitim, diesen Glauben zu bekunden, auch in der Öffentlichkeit und auch am Arbeitsplatz. Das ist Musliminnen als Grundrecht garantiert. Und wenn eine Muslimin gegen ein Kopftuchverbot klagt, dann möchte sie keine Extrawurst und keine Sonderbehandlung, sondern sie fordert damit nur etwas selbstverständliches ein, nämlich ihr Grundrecht. Es ist völlig okay, ein Kopftuch zu verbieten, wo es sachlich notwendig ist. Wo der Job es erfordert. Und da sehen Musliminnen das in aller Regel auch problemlos ein und legen es ab. Aber die meisten Jobs machen ein solches Verbot nicht erforderlich.
03.10.19
15:22
grege sagt:
@ Herr Disch die Anzugpflicht habe ich damals als Bestandteil der Unternehmenskultur verstanden. Vor Vertragsunterzeichnung wusste ich, was mich erwartet und habe es entsprechend akzeptiert. Insofern habe ich die Vorgaben zu den Bekleidungsformen auch nicht als Schikane sondern als sinnstiftend empfunden. Ebenso wurde damals im Unternehmen auch das Tragen von Baseballkappen "ungerne" am Arbeitsplatz gesehen, was insbesondere einzelne Azubis und junge Mitarbeiter betraf. Jetzt frage ich mich, warum dürfen diese Mitarbeiter eine bestimmte Kopfbedeckung nicht tragen, während es Muslima gestattet werden muss. Hier gestehen wir der einen Menschengruppe bestimmte Rechte zu, die wir der anderen verwehren. Genau hier kann ich auch die mehrfach geäußerten Einwände von Frau Fabel prima nachvollziehen, die zurecht auf das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verweist, die für bestimmte Weltanschauungen typisch sind. Gerade Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in demselben Unternehmen oder derselben Organisationseinheit kann einen erheblichen Unruhestifter darstellen und das Betriebsklima empfindlich belasten. Hier kann ich Unternehmen verstehen, die auch von Muslimen die Einhaltung dieser Bekleidungsregeln einfordern, auch wenn diese nach manchem Islamverständnis religiösen Geboten zuwiderläuft. Eine derartige Grundsatzahaltung steht im Einklang mit dn EuGH Urteilen. Gerade, und das habe ich bereits mehrfach kundgetan, in einer mulitkulturellen Gesellschaft müssen sich alle an dieselben Regeln halten, auch wenn diese nicht immer wohlwollend akzeptiert werden. Von daher stellen Neutralitätsgebote für mich keinen Ausdruck von Islamfeindlichkeit und einer Machtdemonstration von Arbeitgebern dar, sondern sie leifern einen Beitrag für die gerechte Behandlung von Mitarbeitern in einem Unternehmen.
03.10.19
20:56
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (03.10.19, 13:18 Das Neutralitätsprinzip-- das nirgendwo genau definiert ist-- ist kein Grundrecht. Das Neutralitätsprinzip steht nicht über den Grundrechten. Und ein privater Arbeitgeber sollte nur in seltenen Ausnahmefällen das Recht haben, in Grundrechter einzugreifen. Eigentlich sollte es privaten Arbeitgebern gar nicht zustehen, sondern nur dem demokratischen Rechtsstaat. Das optische Neutralitätsprinzip garantiert keineswegs, dass Diskriminierung verhindert wird. Wenn alle gleich diskriminiert werden, dann ist das noch immer Diskriminierung und keine Gleichbehandlung. Das Neutralitätsprinzip ist keine Allzweckwaffe, um religiöse Symbole am Arbeitsplatz verbieten zu können. So ist es auch nicht gedacht. Sie versuchen, dieses Gesetz zu instrumentalisieren, um es als Allzweckwaffe gegen Religion einzusetzen. Das entspricht nicht dem Geist des Gesetzes, sondern nur ihrer persönlichen Abneigung gegen Religion im allgemeinen und gegenüber Muslimen im besonderen.
04.10.19
15:47
Johannes Disch sagt:
@grege (3.10.19, 20:56) Anzugpflicht: Ein Anzug ist nicht vergleichbar mit einem religiösen Symbol. Glücklicherweise spielen diese Dinge in der Praxis eine untergeordnete Rolle, Die meisten deutschen Unternehmen haben kein Problem mit dem Kopftuch, jedenfalls nicht die wirklich großen und wichtigen, die deutschen "Global Player." Von denen gibt es hier bei mir in der Rhein-Neckar-Metropo-Region einige, beispielsweise SAP. Die schütteln über die Kopftuch-Debatte nur den Kopf. Niemand in der ´SAP würde auf die Idee kommen, ein Kopftuch zu verbieten. Ein Global-Player wie SAP kann es sich nicht leisten, auf das Know How von muslimischen Kopftuch-Ladies zu verzichten. Und von denen gibt es bei der SAP einige. Aber man will das auch gar nicht. Die SAP sieht das Kopftuch eben nicht so ideologisch verbissen, wie das hier bei "islamiq" manche tun. Ein Abteilungsleiter von SAP hat sich verschiedene Artikel und Beiträge von Teilnehmern zum Kopftuch-Thema hier durchgelesen. Sein Kommentar: "Eine typisch deutsche Debatte. Mit der Realität hat das nicht viel zu tun."
04.10.19
18:08
Johannes Disch sagt:
@grege -- Erneut zur Anzugpflicht: Wie bereits gesagt, ein Anzug ist nicht mit einem religiösen Symbol vergleichbar. Es ist viel schwerer, auf ein religiöses Symbol zu verzichten als einen Anzug zu tragen. Es geht hier nicht m einen Dress-Code, sondern um ein Grundrecht. Um das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Und dass dies ein Arbeitgeber einschränken oder gar ganz abschaffen kann wegen des Gummibegriffs "Neutralität", das kann man nicht ernsthaft wollen. Wir geben unsere Grundrechte nicht an der Pforte ab! Und die betribeliche Neutralität steht nicht über den Grundrechten. Sicher gibt es für viele Branchen einen Dress-Code, was auch völlig okay ist. So wäre es wohl unpassend, in einer Bank mit Jogging-Anzug und Baseball-Kappe zur Arbeit zu erscheinen. Und auch in einem Bekleidungsgeschäft macht es Sinn, dass gewisse Bekleidungsvorschriften gelten. So wäre es sicher unpassend, würde eine muslimische Verkäuferin mit Kopftuch und Jogging-Anzug zur Arbeit erscheinen. Das Problem wäre dabei aber nicht das Kopftuch, sondern der Jogging-Anzug. Trägt die muslimische Verkäuferin hingegen ein Kostüm oder einen Hosenanzug, so ist dem Dress-Code genüge getan und das Kopftuch ist kein Hindernis, den Job gut zu machen. Denn darum geht es in erster Linie: Dass die Angestellte ihren Job gut macht, ob ohne oder mit Kopftuch. Und bei den meisten Jobs hindert das Kopftuch die muslimische Angestellte nicht, ihren Job gut zu machen.
04.10.19
20:24
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (15.09.19, 19:30) -- "Laizismus ist seit Ende des Ersten Weltkriegs eine tragende Säle der türkischen Gesellschaft..." (Ute Fabel) Na, sehr stabil kann die nicht gewesen sein, sonst wäre der AKP der Aufstieg und der lange Machterhalt -- sie regiert nun bereits seit 17 Jahren-- nicht so leicht gefallen. Man kann Religiosität halt nicht einfach von oben herab verbieten. Diese Erfahrung machen die Russen, wo der Einfluss der orthodoxen Kirche seit dem Fall des Kommunismus erstarkt ist. Trotz Putins Autokratie ist die Russich-Orthodoxe Kirche heute ein nicht mehr weg zu denkender Machtfaktor in Russland. Einfach, weil das russische Volk sehr religiös ist. Das ist tief verwurzelt in der russischen Seele. Die Religion hat in der russischen Geschichte schon immer eine große Rolle gespielt. Dasselbe gilt für die Türkei. Auch hier ist Religion stark verwurzelt in der türkischen Mentalität. Atataürks "Modernisierung von oben" hat daran nichts geändert. Im Gegenteil: Der Laizismus kam nur an bei den türkischen Eliten. Das religiöse Teil des türkischen Volkes fühlte sich immer ausgegrenzt. Mit ein Grund für den Wahlerfolg von Erdogan und seiner AKP. Er gab auch der Religion wieder eine Stimme. Er gab auch den religiösen Türken endlich wieder eine Stimme. Das kann man nun gut oder schlecht finden. Aber es bleibt eine Tatsache. "Laizismus mit dem Holzhammer" a la Atatürk funktioniert auf lange Sicht ganz offenbar nicht. Und ausgerechnet die Türkei als Vorbild für Laizismus zu nehmen, das ist fragwürdig. In der Türkei kontrolliert eine Behörde-- die "Diyanet"-- die Religion. Laizismus ist übrigens keineswegs ein Instrument zur Verhinderung der Religion. So fassen sie nämlich Laizismus auf: Als Instrument, um Religionsfreiheit zu verhindern. Es ist aber genau andersherum: Laizismus soll die Ausübung von Religion ermöglichen ohne Eingriffe des Staates. Laizismus ist keineswegs antireligiös. Er ist antiklerikal. Das ist ein entscheidender Unterschied. Im übrigen gibt es in Europa nur 2 Verfassungen, die tatsächlich laizistisch sind, nämlich Frankreich und Portugal. Man sollte also nicht so tun, als wäre Laizismus ein Allheilmittel. Die meisten europäischen Staaten sind säkular. So auch Deutschland. Und dieser Staat ist Religion gegenüber positiv eingestellt. Es ist eine "positive staatliche Neutralität", die unser Staat gegenüber der Religion einnimmt. (siehe "Religionsverfassungsrecht", Art. 4 und Art. 140 GG). Da rühmen wir uns, eine multikulturelle Gesellschaft zu sein. Und dann lehnen wir qualifizierte Arbeitnehmerinnen ab wegen eines Kopftuchs. Das ist absurd.
05.10.19
0:23
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: „Ich frage mich, wie viele Musliminnen ihr kennt?“ Ich unterstütze schon seit drei Jahren eine syrische Witwe (Kopftuchträgerin) und ihre beiden Söhne (24 und 20 Jahre) finanziell und ideell. Der Familienvater ist leider vor knapp zwei Jahren an Lungenkrebs verstorben. Gerade in der vergangenen Nacht erhielt ich eine Dankesmail von ihr. Sie ist auf Jobsuche. Ich habe ihr kürzlich erklärt, dass sie bei den Müller Drogerien mit dem Kopftuch keine Chance auf Anstellung hat. Dort gilt, dass großflächige sichtbare religiöse und weltanschauliche Zeichen nicht zugelassen sind. Sie kann das gut nachvollziehen und akzeptiert das als diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie. Ich finde es respektlos, wenn man es Kopftuchträgerinnen intellektuell nicht zutraut, zwischen dem Recht auf Gleichbehandlung und dem Wunsch nach Sonderbehandlung unterscheiden zu können. Das halte ich für geringschätzig und diskriminierend!
05.10.19
8:55
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (05.10.19, 8:55) Die Muslimin, die auf ihrem Kopftuch am Arbeitsplatz besteht, möchte keine Sonderbehandlung, sondern besteht auf etwas selbstverständlichem: Ihrem Grundrecht. Ich finde es diskriminierend, zu glauben, Musliminnen mit Kopftuch könnten nicht unterscheiden zwischen ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit, das sie auch im Betrieb nicht verlieren und Sonderbehandlung und Benachteiligung. Eine Sonderbehandlung verlangt hier nämlich nicht die Muslimin, sondern der Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber, der glaubt, er könnte nach Gutsherrenmanier über Grundrechte bestimmen und in diese eingreifen. Ob die Drogeriekette "Müller" so handeln darf, ist noch lange nicht raus. Der Fall der Drogeriemarktkette "Müller" liegt zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.
05.10.19
18:40
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- Drogeriekette "Müller": Die Frau hatte übrigens mit ihrer ersten Klage beim Arbeitsgericht Nürnberg Erfolg. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil, dass die Religionsfreiheit Vorrang hat vor der unternehmerischen Freiheit. Ein Urteil FÜR die Grundrechte! FÜR das Grundrecht auf Religionsfreiheit. "Müller" sah sich durch dieses Urteil in seiner unternehmerischen Freiheit beschnitten und zog vor den Europäischen Gerichtshof. Schau mer mal, wie es ausgeht.... In Deutschland sind pauschale Kopftuchverbote am Arbeitsplatz nach der bisherigen Rechtsprechung bisher nicht erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht hat 2002 im Falle einer Kaufhausverkäuferin geurteilt, dass allein das Tragen eines Kopftuchs eine Kündigung nicht rechtfertigt. Auf dieser Linie urteilen bis heute alle deutschen Arbeitsgerichte. So haben wir die absurde Situation, dass deutsche Gerichte-- Arbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht-- FÜR das Grundrecht auf Religionsfreiheit urteilen und ausgerechnet der EuGH gegen die Grundrechte und für "unternehmerische Freiheit." Eine meines Erachtens äußerst bedenkliche Entwicklung beim EUGH. Und eigentlich ein Grund für einen "Dexit", also einen Austritt aus der EU. Das mit dem "Dexit" war natürlich überspitzt. Aber dass ausgerechnet der EuGH die Grundrechte immer mehr einschränkt zugunsten "unternehmerischer Freiheit", das ist für das Projekt Europa mehr als bedenklich. Dann soll die EU bitte nicht mehr von Freiheit sprechen, sondern sagen, was sie tatsächlich damit meint: Die Freiheit des Unternehmers, über seine Beschäftigten bestimmen zu dürfen.
05.10.19
19:29
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