In Frankreich wurde einer Muslimin gekündigt, weil sie nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien. Daraufhin klagte sie. Nun hat sie Recht bekommen.
Den Rechtsstreit um das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz hat eine muslimische Verkäuferin gewonnen. Nach einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht gab das Berufungsgericht in Toulouse ihrer Klage gegen die französische Modekette für Damenbekleidung „Camaïeu“ Recht, das sie wegen des Tragen des Kopftuchs am Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigen wollte.
Das Gericht entschied, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtens war und erkannte der ehemaligen Mitarbeiterin eine Entschädigung zu. Über die Höhe der Entschädigung wurde keine Angabe gemacht.
Die Klägerin namens Nadia hatte bei dem Unternehmen bis zu ihrer Elternzeit ohne Kopftuch gearbeitet. Als sie im Jahre 2015 wiederkam, erschien sie mit Kopftuch. Daraufhin wollte man sie im Lagerhaus und in der Kantine beschäftigen, da Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nicht erlaubt seien. Als sie sich weigerte, wurde sie entlassen.
Für die ehemaligen Mitarbeiterin sei diese Entscheidung „ein kleiner Sieg, aber vor allem ein großer Kampf, um die Mentalität zu ändern“. Denn niemand habe das Recht, das zu tun was er wolle, oder zu entscheiden, was andere tragen.