Eine interne Arbeitsgruppe der AfD befasste sich mit verfassungsfeindlichen Äußerungen ihrer Mitglieder. Die Partei gesteht die Existenz verfassungsfeindlicher Aussagen von Mitgliedern, relativiert diese aber.
Eine interne Arbeitsgruppe der AfD sieht bei einigen Äußerungen von Politikern der Partei selbst Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Einstellungen. Besonders viele mehrdeutige und problematische Formulierungen entdeckte die Gruppe in den öffentlichen Einlassungen des Thüringer Landes- und Fraktionschefs Björn Höcke.
In einem Bericht, den die vom Bundestagsabgeordneten Roland Hartwig geleitete „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“ verfasst hat, ist von mehreren heute noch aktiven Parteimitgliedern die Rede, bei denen „offenbar tatsächliche Anhaltspunkte“ festgestellt wurden. Über die interne Auswertung hatte zuerst der „Focus“ berichtet.
Insgesamt 21 AfD-Mitglieder hätten Äußerungen getätigt, die unvereinbar seien mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Aufstellung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Diese Äußerungen könnten aber aus Sicht der Arbeitsgruppe durch öffentliche Klarstellung aus der Welt geschafft werden.
In 108 Fällen hätten AfD-ler, die heute noch Parteimitglieder seien, Aussagen getroffen, die womöglich „mehrdeutig interpretierbar“ seien. Die mit Abstand meisten „mehrdeutigen Aussagen, die klargestellt werden müssen“, will die Arbeitsgruppe bei Höcke entdeckt haben. In 341 Fällen habe der Verfassungsschutz aus Sicht der Arbeitsgruppe Äußerungen von AfD-Politikern zu Unrecht moniert.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Januar die Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) und den „Flügel“ als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Das erlaubt auch den Einsatz nachrichtlichendienstlicher Mittel. Die AfD sprach daraufhin von einer „politischen Instrumentalisierung“ des Verfassungsschutzes.
In dem Gutachten des Verfassungsschutzes, das der Einstufung durch das Bundesamt zugrunde liegt, heißt es unter anderem: „Die Partei eröffnet das Szenario einer Entwicklung, an deren Ende die „Selbstzerstörung“ und eine Unkenntlichmachung Deutschlands steht – sofern keine politische Wende erfolgt.“
Wie man einer internen Liste entnehmen kann, die jetzt dem Parteivorstand vorliegt, war Höcke unter den betrachteten Funktionären der Partei insgesamt derjenige, von dem die meisten im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz relevanten Äußerungen stammten. Platz zwei in der Rangfolge belegte sein „Flügel“-Mitstreiter Hans-Thomas Tillschneider, der für die AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt sitzt. Seltener fiel demnach der Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz auf. Ihm ordneten die Autoren des Berichts zwei Äußerungen zu, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, sowie drei „mehrdeutige“ Aussagen. Jeweils zwei „mehrdeutige“ Äußerungen seien bei AfD-Chef Alexander Gauland und bei Fraktionsvorstandsmitglied Beatrix von Storch zu finden. (dpa/iQ)