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Schura Hamburg

Fachtagung: Körperschaftsstatus für islamische Religionsgemeinschaften

Die SCHURA Hamburg hat in einer Fachtagung die Chancen und Herausforderungen von islamischen Religionsgemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts erörtert.

24
09
2019
SCHURA Hamburg - Fachtagung (c)privat, bearbeitet by iQ
SCHURA Hamburg - Fachtagung (c)privat, bearbeitet by iQ

„Islamische Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts – Chancen und Herausforderungen“. So hieß die Fachtagung der SCHURA Hamburg, zu der sie am Sonntag geladen hatten. Referenten waren unter anderem die Islamwissenschaftlerin Dr. Raida Chbib, Religionswissenschaftlerin Prof. Gritt Klinkhammer und der Jurist Prof. Mathias Rohe.

Vor sechs Jahren hat die Bürgerschaft einen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften in Hamburg beschlossen. Art. 13 Abs. 3 des Vertrages besagt, dass islamische Religionsgemeinschaften die „Erlangung der Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts“ anstreben sollen.

„In vier Jahren werden die islamischen Religionsgemeinschaften mit dem Hamburger Senat über den Staatsvertrag Gespräche führen und unter anderem über den Körperschaftsstatus verhandeln. Für die SCHURA Hamburg ist es ein wichtiges Anliegen, dass diese Entwicklung durch Ihre Mitglieder sowie durch Experten begleitet wird“, so die SCHURA Hamburg.

In ihrem Vortrag stellte die Frankfurter Islamwissenschaftlerin Dr. Raida Chbib die Entwicklung muslimischer Institutionalisierung in Deutschland dar. Sie reflektierte auch die Wandlungen in der Vergangenheit im Verhältnis zwischen Staat und Muslimen. Für die Zukunft islamischer Institutionalisierung sei wesentlich die Weiterentwicklung zu einem Teil der Zivilgesellschaft.

Voraussetzungen für eine Anerkennung als Körperschaft

Die Verfasserin des religionswissenschaftlichen Gutachtens über die SCHURA zum Staatsvertrag, Prof. Gritt Klinkhammer, sehe eine Stabilisierung und einen Ausbau der damals schon bestehenden Strukturen. Des Weiteren bedürfe es bei einer Körperschaft verbindliche Angaben über die Mitglieder der Religionsgemeinschaft bzw. der Mitgliedsvereine. Auch der Eintritt und Austritt müssten rechtlich klar geregelt sein.

Der Jurist und Islamwissenschaftler Prof. Mathias Rohe ging in seinem Vortrag auf die Voraussetzungen für die Anerkennung als Körperschaft ein und hat die Bedeutung der Gewährleistung der Dauer und die Rechtstreue hervorgehoben. Außerdem spiele der politische Einfluss aus dem Ausland eine große Rolle, nicht jedoch das Bestehen theologischer Autoritäten. Muslime seien dazu verpflichtet, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, damit das dauerhafte Bestehen von vorhandenen Strukturen seitens des Staats gewährleistet werde.

 

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Der Umstand, dass die evangelische und katholische Kirche heute noch immer den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts haben, ist ein trauriges Relikt aus jener Zeit, in der es in Mitteleuropa noch keine Religionsfreiheit gab, sondern zwei Staatskirchen, die sich das Territorium untereinander aufteilten. Die Rechtsstandards entwickeln sich erfreulicherweise weiter. Für alle Religionsgemeinschaften sollte daher die Geltung des Vereinsrechts eingeführt werden, das auch für die politische Parteien gilt.
26.09.19
13:17