Die AfD fordert eine Sondersitzung des Thüringer Landtages zum Verfassungsschutz. Die Fraktion wehrt sich gegen die Einstufung als „Prüffall“.
Das Thüringer Parlament wird sich nach einem AfD-Antrag kurz vor der Landtagswahl noch einmal außerplanmäßig mit dem Verfassungsschutz beschäftigen. Die Sondersitzung sei für Donnerstag (10. Oktober) geplant, teilte der Landtag am Freitag mit.
Beantragt eine Fraktion eines solche Sitzung, muss man sie nach den Regeln der Geschäftsordnung auch einberufen, wie ein Landtagssprecher sagte. Bereits in der vergangenen Woche war der Landtag zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Da ging es um die Abschlussberichte der Enquete-Kommission Rassismus und des NSU-Untersuchungsausschusses.
Die AfD will im Parlament über Konsequenzen aus dem „möglicherweise neutralitäts- und rechtswidrigen Handeln des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz“ sprechen.
Die Thüringer AfD war vom Verfassungsschutz öffentlich als „Prüffall“ im Bereich Rechtsextremismus eingestuft worden. Die AfD hält diesen Schritt für rechtswidrig und klagte vor dem Verfassungsgericht des Freistaats. Sie wirft Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer vor, ihre Neutralitätspflicht verletzt zu haben.
Das Verfassungsgericht in Weimar wollte erst nach der Landtagswahl am 27. Oktober eine Entscheidung fällen. Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte, bei der Sondersitzung solle es um die Angelegenheit gehen, die derzeit auch beim Verfassungsgericht verhandelt werde.
Denn der rechtsnationale „Flügel“ der AfD sowie die Jungen Alternative (JA) wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. (dpa/iQ)