Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Prozess

Skandal um AfD-Besuchergruppe in Gedenkstätte

Eine AfD-Besuchergruppe hatte im Sommer vergangenen Jahres in der Gedenkstätte Sachsenhausen für Aufsehen gesorgt. Immer wieder störte sie die Führung, stellte den Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede. Einem Teilnehmer wird nun der Prozess gemacht.

06
10
2019
Gerichtsurteil Pflegefamilie, Schülerin
Symbolbild: Urteil, Schülerin © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Weil er in der Gedenkstätte Sachsenhausen Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede gestellt haben soll, steht ein Mann am Dienstag (13.00 Uhr) vor dem Amtsgericht Oranienburg. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat den Mann wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe angeklagt. Er gehörte im Juli 2018 zu einer AfD-Besuchergruppe in der Gedenkstätte. Bei einer Führung hatte der Angeklagte geäußert, es habe Gaskammern im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, wie das Gericht mitteilte.

Immer wieder waren der Angeklagte und weitere Teilnehmer der Besuchergruppe durch Zwischenrufe aufgefallen, wie die Gedenkstätte mitteilte. Die Führung wurde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen. Die Besuchergruppe stammte aus der Bodenseeregion, aus dem Wahlkreis der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel.

Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt. Aufgrund der Medienberichte leitete die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Ermittlungsverfahren ein und erließ gegen den Mann einen Strafbefehl. Dagegen legte dieser jedoch Einspruch ein. Daher kommt der Fall nun vor das Gericht. Gegen einen weiteren Teilnehmer der Gruppe seien Ermittlungen mangels Beweisen eingestellt worden, so die Staatsanwaltschaft.

In den 90er Jahren war es häufiger zu Störungen durch Besucher gekommen, die Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten leugneten oder durch Kleidung auffielen, die in den rechtsextremen Kontext gehörte, sagte Stiftungssprecher Horst Seferens. In den letzten Jahren seien solchen Störungen eigentlich ausgeblieben – bis auf den Vorfall im Sommer vorigen Jahres. Man achte in der Gedenkstätte mit „gesteigerter Aufmerksamkeit“ auf solche Vorkommnisse. „Mitarbeiter werden auf solche Fälle vorbereitet. Führungen werden sofort abgebrochen“, sagte er. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Was hat denn der Neo-Nazi-Spinner aus 1918 mit dem heutigen Islam zu tun? --------- Im Zentrum von Paris ermordete gerade ein islamischer Fanatiker vier Polizisten. Das hat unmittelbar mit Islam und Muslim zu tun, vielleicht sieht das Islamiq ebenfalls so - und berichtet. Der Täter wird nun hoffen, dass kein Muselmann unter den 4en war. Wäre dem so, dann wird er später einmal mit Allah zu tun bekommen. Muslims zu töten ist dem Muslim per Koran - unter Jenseits-Strafe- verboten. Zum Glück geht es bei der irdischen Justiz gerechter zu. Ich wünsche ihm die längst mögliche Gefängnisstrafe. Kritika. Ohne Islam wäre Paris wesentlich sicherer. Ohne Islam wäre die Welt bedeutend friedlicher.
06.10.19
22:58