Nordrhein-Westfalen

Urteil: Klage von muslimischen Lehrerinnen abgelehnt

Zwei kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.

07
10
2019
Symbolbild: Lehrerinnen,Kopftuchverbot, Berliner Neutralitätsgesetz © Perspektif, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kopftuchverbot © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Zwei kopftuchtragende Lehrerinnen, die sich in ihrer beruflichen Karriere benachteiligt sehen, muss das Land Nordrhein-Westfalen keine Entschädigung zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster am Montag entschieden und damit die Klage der Frauen aus Köln und dem mittelhessischen Marburg zurückgewiesen.

Die Lehrerinnen hatten argumentiert, dass sie wegen ihrer religiösen Überzeugung bei der Stellenbesetzung in NRW benachteiligt worden seien und klagten auf Entschädigung nach dem seit 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach dürfen Arbeitnehmer wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder Weltanschauung nicht benachteiligt werden. Außerdem bezogen sie sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2015.

Das BVG hatte das pauschale Kopftuchverbot im NRW-Schulgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Senat ließ keine Revision zu. Dagegen können die Klägerinnen Nichtzulassungsklage am Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Richter in Münster merkten in ihrer Begründung an, dass nicht anzunehmen sei, dass das Land NRW eine der beiden Klägerinnen nicht wegen des Kopftuches übernommen habe, sondern zum Beispiel wegen der Examensnote. Es sei nicht festzustellen, dass der Dienstherr überhaupt von den religiösen Gründen gewusst habe. In dem anderen Fall ging es um den Zeitpunkt der Verbeamtung der Lehrerin. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Über das Urteil braucht es wirklich keine Diskussion. Da die Zurückweisung der Bewerberinnen nicht aufgrund ihrer Religion erfolgte lag auch keine Diskriminierung vor. Und auch die Endlos-Schleife über weltanschauliche und religiöse Symbole am Arbeitsplatz ist überflüssig. Es wird immer am konkreten Einzelfall entschieden. Und für Lehrerinnen an staatlichen Schulen ist die Sache klar: Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig, so Karlsruhe in seinem Grundsatzurteil 2015.
12.10.19
17:48
Johannes Disch sagt:
Wie gesagt, sich laufend im Kreis zu drehen, macht keinen Sinn. Man muss unter einem Artikel, wo ein konkreter Fall beurteilt wird, nicht immer dieselben Grundsatzdiskussionen führen.
13.10.19
13:03
IslamFrei sagt:
L.S. Wohnungseigentümer wie Arbeitnehmer lehnen Muslimische Bewerber aus dem selben Grund vorsorglich und ohne Nennen des Grundes ab: Muslims sind kreativ im Erfinden von FantasieRechte. Werden ihnen diese eingebildete Rechte nicht gewährt, rennen sie zum Kadi, öfter und leichter als Normalmenschen.. Sogar dann, wenn die MuslimFrau schlussendlich verliert, hat es den beklagten viel Nerven gekostet -- siehe Querulantin " Lunda" (oder so ). Was tun?- ganz einfach. Vór Vertrags-Abschluss eruieren, ob man es mit Muslim zu tun hat. Z.B. Name, Geburtsort usw ausfindig machen. Hätte die Schule diesen Rat befolgt, wäre ihr viel Ärger erspart geblieben. Gruss, IslamFrei.
13.10.19
18:36
Brad Lewis sagt:
Ob Eltern dazu gezwungen werden können, daß ihre Kinder an Schulen von kopftuch- tragenden Islamanhängerinnen unterrichtet werden? Können ggfs. Eltern Aufklärung darüber verlangen, welchem Islamverständnis die Lehrkräfte anhängen, die ihren Kindern Schulunterricht geben? Nachdem beispielsweise schon islam-gläubige Eltern es in Kindergärten abgelehnt haben, daß ihre Kinder von homosexuellen Mitarbeitern betreut werden, müßte es dann auch anderen Eltern möglich sein, daß sie muslimisch orientierte Mitarbeiter zur Erziehung ihrer Kinder ablehnen können? Sollen Muslime ggfs. einen Anspruch darauf haben, daß nur heterosexuelle Personen ihre Kinder betreuen, erziehen oder unterrichten dürfen? Man sieht, der Islam greift immer mehr in das allgemeine Leben ein, als es sich viele überhaupt eingestehen wollen.
14.10.19
17:56
Ute Fabel sagt:
Ich halte es für verständlich, dass es religiöse Eltern vielleicht nicht so gerne sehen würden, dass ihre Kinder von einem atheistischen Lehrer unterrichtet werden, der darauf besteht, stets einen Anstecker mit der Aufschrift "Gottlos Glücklich" zu tragen. Mit Hass auf Atheisten hätte dieses Anliegen wohl rein gar nichts zu tun. Es ist auch nicht Ausdruck eines "antimarxistischen Rassismus", wenn ein Lehrer auf Widerstände stoßen würde, der immer im Che-Guevara-Shirt vor der Tafel stehen will. Nicht nur bezogen auf das Kopftuch, sondern ganz generell ist es gerade im pädagogischen Bereich Andersdenkenden unzumutbar und höchst unprofessionell, die eigene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ständig vor sich herzutragen. Menschen, die eine derartig starren Bekleidungsdogmatismus leben wollen, grenzen sich selbst aus.
28.10.19
12:43
Maia Neumer sagt:
Ich habe eine Frage aus ehrlichem Interesse: Wenn man in die Kriminalstatistik schaut, ist es einfach Fakt, dass moslemische Männer zu einem erhöhten Anteil an Sexualstraftaten beteiligt sind. Kann es sein, dass sich das Kopftuch und andere islamische Bekleidung in Wahrheit historisch entwickelt hat aus Angst vor moslemischen Männern? Vielleicht weiss hier jemand was darüber.
05.11.19
7:31
Johannes Disch sagt:
@Maia Neumer (05.11.19, 7:31) Sie liegen richtig mit ihrer Vermutung, dass der Zwang zum Kopftuch eine historische Entwicklung ist, gefördert von konservativen Hardlinern. Also natürlich von Männern. Aus dem Koran lässt sich nicht zwingend eine Pflicht zum Kopftuch ableiten. Ursprünglich hatte das Kopftuch aber eine ganz andere Bedeutung: Es unterschied Freie von Sklavinnen. Freie trugen ein Kopftuch. Sklavinnen durften keines tragen. Das Kopftuch zeigte früher also den sozialen Status der Frau und hatte nichts mit der Religion zu tun. Religiös und sexuell instrumentalisiert wurde es erst sehr viel später. Was ihr Hinweis auf die Kriminalstatistik betrifft: Da sollte man vorsichtig sein mit voreiligen Schlussfolgerungen. Richtig, in der Kriminalstatistik tauchen bei Sexualstrafdelikten (junge) muslimische Männer häufiger auf. Aber ist der Grund für ihre Straftaten zwingend ihre Religion?? Würden wir diese Schlussfolgerung auch bei einem christlichen Sexualstraftäter ziehen?
07.11.19
18:15
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