Dürfen Begleiterinnen von Schulausflügen ein Kopftuch tragen? Diese Frage sorgt in Frankreich weiterhin für Diskussionen und Debatten.
Dürfen Begleiterinnen von Schulausflügen ein Kopftuch tragen? Diese Frage sorgt in Frankreich weiter für Debatten. Initiiert hat die Debatte Bildungsminister Jean-Michel Blanquer. Er sagte laut französischen Medienberichten, das Tragen eines Kopftuchs sei „in unserer Gesellschaft nicht erwünscht“. Laut Gesetz sei es in der Öffentlichkeit zwar erlaubt, so Blanquer, und damit auch bei Schulausflügen. „Wir wollen das Phänomen aber nicht fördern“, sagte er dem Sender BFM TV.
Mit seinen Äußerungen reagierte Blanquer auf eine Situation, die sich vergangene Woche im Regionalparlament Burgund ereignet hatte. Dort hatte der Abgeordnete der rechtsextremen Partei Rassemblement National, Julien Odoul, eine Mutter, die eine Schulklasse begleitete, aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Der Abgeordnete Aurelien Tache von der Regierungspartei La Republique en Marche (LREM) zeigte sich empört; dies sei eine „Demütigung“ der Mutter durch einen gewählten Abgeordneten.
Der neue Präsident der Republikaner in Frankreich, Christian Jacob, kündigte für Ende Oktober einen Gesetzesvorschlag an, der religiöse Neutralität von Begleitern bei Schulausflügen vorschreiben soll. Zu Wochenbeginn wurde zudem eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ifop zum Thema veröffentlicht. 66 Prozent der Franzosen seien für ein Verbot sichtbarer religiöser Zeichen bei Begleitern von Schulausflügen.
Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig. Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht sieht Eltern, die eine Schülergruppe begleiten, nicht wie Lehrer oder Mitarbeiter der Schule an. Mithin gilt für sie kein Kopftuchverbot. Ein Verwaltungsgericht in Lyon unterschied zwischen Begleitpersonen und Personen, die ähnlich wie Lehrer in Schulaktivitäten eingreifen. Seit 2004 ist Schülern in Frankreich verboten, ein Kopftuch zu tragen.
Ob muslimische Mütter als Begleiterinnen bei einem Schulausflug ein Kopftuch tragen dürfen, wird bereits länger diskutiert. Im Dezember 2013 entschied das oberste französische Verwaltungsgericht, dass das verpflichtende Kopftuchverbot nur für Lehrer und Schüler gelte. Bei Eltern, die einen Ausflug oder eine Klassenfahrt begleiteten, müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Nur wenn das Kopftuch die öffentliche Ordnung oder die Funktion des öffentlichen Dienstes behindere, könne verlangt werden, dass es abgelegt werde. (KNA/iQ)