Es sei wichtig, dass die Kopftuchdebatte nicht als Reaktion auf die Provokation eines Abgeordneten der rechtsextremen Partei Rassemblement National, des früheren „Front National“ von Marine Le Pen, stattfinde. „Ich werde in friedlicher Weise auf die Debatte zurückkommen, wenn ich denke, dass es der richtige Zeitpunkt ist“, so Macron.
Anlass der neuerlichen hitzigen Debatte ist ein jüngster Vorfall in einer Feuerwehreinheit in Creil nördlich von Paris. Ein Feuerwehrmann hatte dort den Besuch einer Schulklasse abgebrochen, weil eine begleitende Schülermutter ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.
Bildungsminister Jean-Michel Blanquer sagte dazu laut Medienberichten, das Tragen eines Kopftuchs sei „in unserer Gesellschaft nicht erwünscht“. Laut Gesetz sei es in der Öffentlichkeit zwar erlaubt, so Blanquer, und damit auch bei Schulausflügen; „wir wollen das Phänomen aber nicht fördern“.
Im Regionalparlament Burgund hatte zuvor der Abgeordnete des Rassemblement National, Julien Odoul, das Ablegen des Kopftuchs gefordert. Der Abgeordnete Aurelien Tache von der Regierungspartei La Republique en Marche (LREM) zeigte sich empört; dies sei eine „Demütigung“ einer Muslimin durch einen gewählten Abgeordneten.
Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig. Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht sieht Eltern, die eine Schülergruppe begleiten, nicht wie Lehrer oder Mitarbeiter der Schule an. Mithin gilt für sie kein Kopftuchverbot. Ein Verwaltungsgericht in Lyon unterschied zwischen Begleitpersonen und Personen, die ähnlich wie Lehrkräfte in Schulaktivitäten eingreifen. Seit 2004 ist es Schülerinnen in Frankreich verboten, ein Kopftuch zu tragen.
Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ifop zufolge sind zwei von drei Franzosen für ein Verbot sichtbarer religiöser Zeichen bei Begleitern von Schulausflügen. (KNA/iQ)