Das mit dem neuen Schuljahr in Kraft getretene Kopftuchverbot hat von nun an auch Auswirkungen auf den Sportunterricht in Österreich.
Das mit dem neuen Schuljahr in Kraft getretene Kopftuchverbot soll von nun an auch Auswirkungen auf den Turnunterricht haben. In einem Schreiben des Bildungsministeriums zu Richtlinien für den Unterricht im Fach „Bewegung und Sport“ heiß es, dass ab sofort religiös geprägte „Verhüllungen“ untersagt werden, so die Nachrichtenagentur „Die Presse“. Darunter falle auch das Tragen eines Burkinis.
„Schülerinnen und Schülern ist bis zum Ende des Schuljahres, in welchem Sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, auch im Bewegungs- und Sportunterricht gesetzlich untersagt“, heißt es in dem Rundschreiben des Bildungsministeriums. Dazu gehöre auch ein Verbot des Burkinis im Schwimmunterricht. Nach dem 10. Lebensjahr verfalle jedoch das Verbot.
Begründet werde dies mit „Hygiene-und Sicherheitsmaßnahmen“ des Bundesministeriums. Demnach sei die Gefahr sich zu verletzen bei eine „Verhüllung“ höher als normalerweise. Als Ersatz sei das tragen einer dünnen Haube erblaut. Eine Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen sei schulrechtlich nicht vorgesehen.
In Österreich hatte die Bundesregierung unter Sebastian Kurz ein Kopftuchverbot für Kinder im Kindergarten und in der Volksschule auf den Weg gebracht. Durch eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, die auf einen Antrag von Abgeordneten der ÖVP-FPÖ-Koalition zurückgeht, legt fest, dass für Kinder bis zu ihrem 11. Geburtstag in der Schule keine Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen erlaubt ist. Die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs waren von diesem Verbot explizit nicht umfasst.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) Ümit Vural hatte sich nach dem beschlossenen Gesetzt zu der Kopftuch-Debatte geäußerte. „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen. Und dass es beim beschlossenen Verbot nicht um das Kindeswohl geht, wie von der Regierung vorgebracht, sehen wir daran, dass die FPÖ noch während der Plenarsitzung nach einem Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen gerufen hat“, so Vural.
Die ÖVP in Österreich fordert ein Kopftuchverbot für alle Lehrerinnen an öffentlichen Schulen. Die Begründung der ÖVP: Mit der Kopfbedeckung würden die Frauen „implizit die Neutralität des Staates“ untergraben. Denn ein Kopftuch sei ein „deutlich sichtbares, demonstratives Symbol“, das „Schüler politisch beeinflussen“ könne. Daher müsse es verboten werden. Wie man diese Regelung allerdings umsetzten möchte, stehe nicht fest. Mehr Details zu der Forderung gebe es derzeit auch nicht. (dpa/KNA/iQ)