Mitarbeiter des Trampolinparks „Superfly“ haben in Duisburg drei muslimischen Schülerinnen den Eintritt verweigert. Grund: das Kopftuch.
Mitarbeiter des Trampolinparks „Superfly“ haben in Duisburg drei muslimischen Schülerinnen den Eintritt verweigert. Grund sei das Kopftuch, welches laut „Benutzungsregeln“ des Parks verboten sei. Die Schülerinnen Ayşe, Aleyan (17) und Dilara (15) seien demnach von den Mitarbeitern aufgefordert worden, das Kopftuch abzulegen, so die Zeitung „Der Westen“.
Laut den „Sicherheitsbestimmungen“ des Parks, sei „das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art verboten – ganz egal, ob Style-Gründe oder die Religion im Vordergrund stünden“, so „Supefly“. Die Mitarbeiterin habe zudem den Schülerinnen mehrfach versichert, dass es keine Diskriminierung sei. Trotzdem habe sich Ayşe „ausgeschlossen und diskriminiert“ gefühlt, erzählt sie der Zeitung. Daraufhin habe man den Schülerinnen angeboten, dass Kopftuch abzulegen. Sie sollen jedoch nicht eingewilligt haben.
Auf eine Anfrage von IslamiQ reagierte „Superfly“ nicht.
Zu ähnlichen Vorfällen kam es in der „Superfly-Kette“ in Wiesbaden. Im Februar wurde einer Muslimin der Eintritt in die „Superfly“ – Filiale verweigert. Auslöser dafür sei auch hier das Kopftuch gewesen, welches die Mitarbeiter aus „Sicherheitsgründen“ verboten haben sollen. Trotz der Tatsache, dass die junge Muslimin ihr Kopftuch ohne Nadeln gebunden und am Eingang ein Formular zur Selbsthaftung bei etwaigen Unfällen unterschrieben hatte, wurde ihr der Eintritt in das Trampolinpark verwehrt.