Duisburg

Trampolinpark verweigert muslimischen Schülerinnen Eintritt

Mitarbeiter des Trampolinparks „Superfly“ haben in Duisburg drei muslimischen Schülerinnen den Eintritt verweigert. Grund: das Kopftuch.

24
10
2019
Trampolinpark
Trampolinpark

Mitarbeiter des Trampolinparks „Superfly“ haben in Duisburg drei muslimischen Schülerinnen den Eintritt verweigert. Grund sei das Kopftuch, welches laut „Benutzungsregeln“ des Parks verboten sei. Die Schülerinnen Ayşe, Aleyan (17) und Dilara (15) seien demnach von den Mitarbeitern aufgefordert worden, das Kopftuch abzulegen, so die Zeitung „Der Westen“.

Laut den „Sicherheitsbestimmungen“ des Parks, sei „das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art verboten – ganz egal, ob Style-Gründe oder die Religion im Vordergrund stünden“, so „Supefly“.  Die Mitarbeiterin habe zudem den Schülerinnen mehrfach versichert, dass es keine Diskriminierung sei. Trotzdem habe sich Ayşe „ausgeschlossen und diskriminiert“ gefühlt, erzählt sie der Zeitung. Daraufhin habe man den Schülerinnen angeboten, dass Kopftuch abzulegen. Sie sollen jedoch nicht eingewilligt haben.

Auf eine Anfrage von IslamiQ reagierte „Superfly“ nicht.

Kein Einzelfall

Zu ähnlichen Vorfällen kam es in der „Superfly-Kette“ in Wiesbaden. Im Februar wurde einer Muslimin der Eintritt in die „Superfly“ – Filiale verweigert. Auslöser dafür sei auch hier das Kopftuch gewesen, welches die Mitarbeiter aus „Sicherheitsgründen“ verboten haben sollen. Trotz der Tatsache, dass die junge Muslimin ihr Kopftuch ohne Nadeln gebunden und am Eingang ein Formular zur Selbsthaftung bei etwaigen Unfällen unterschrieben hatte, wurde ihr der Eintritt in das Trampolinpark verwehrt.

 

Leserkommentare

Kafira sagt:
Liebe Leser und auch an Malsore sie schrieb " Es wäre alleine für mein Training eine große erleichterung am Trampolin üben zu können aber das wird mir aus nicht nachvollziehbaren Gründen verwehrt " ---------- Falsch weder ' nicht nachvollziehbare Gründe' noch verwehrt. TrampolinSpringen wird ihr in keiner TrampolinBude verwehrt. Allerdings - - in einer ( hoffentlich ständig steigenden ) Anzahl TrampolinStudios darf ihr Kopftuch nicht mit springen. Ich gehe davon aus, dass sie ein abnehmbares Kopftuch hat, das auch nicht unter der Dusche mit darf. Sie bezweifelt den menschenverachtenden Charakter des Islam und sucht verzweifelt " ein paar Beweisen aus DER LEHRE " Schon gefunden, Malsore, -- die 8 Jahre, welche die Pakistanische Christin ' Bibi ' in der Todeszelle sitzen musste, durch ein offizielles Staatliches islamisches Gericht des Islamischen Staates Pakistan ausgesprochen. -- Das Einführen von Tod-durch-Steinigen, als Gesetz ist in dem Ur-muslemischen Sultanat Brunei eingeführt Auf Grund heftiger Proteste MuslimFreier Staaten als momentan nicht angewendet zurückgestuft; aber nicht zurückgezogen. Kafira
20.11.19
14:05
Kritika sagt:
Kritika schreibt am 18.11.2019: Eine KopftuchFrau hingegen betreibt bewusst Werbung für eine menschenverachtende Ideologie. Denken Sie - an das Todesurteil der christlich-Pakistanischen Frau ' Bibi' - oder an das Islamkonforme SteinigungsGesetz aus Brunei. ------- Herr Disch findet diese Wahrheit nicht IslamFreundlich genug und verfälscht mein Statement so: -- " Eine Kopftuchfrau hingegen betreibt bewusst Werbung für ihren Glauben " Ich habe Sie bisher als integrer Mann kennen gelernt, verehrter Herr Johannes Disch. ---------- Wir haben dicht an der US / Mexicanischen Grenze gewohnt Oft und haben wir auf dem Weg zurück in die US eine Flasche Tequila geschmuggelt. So ähnlich lautet der Islamische Freispruch an alle Muslims, die lügen dürfen, dass die Balken brechen,, Hauptsache es nützt dem Islam. Sie, Herr Disch sind zum Glück kein Moslim, dürfen also nicht lügen. Deshalb wäre es besser, Sie würden sich an die i.c. ( in casu ) meine Wahrheit halten. - - - changing the subject - - - Frankreich hat %-tual wesentlich mehr Moslims als wir. Entsprechend ernster sind deren Probleme, Feindschaft und Einschränkungen für alles, was nach Muslim riecht. Sie haben wesentlich mehr Opfer durch MuslimTerrror zu beklagen als wir durch Muslim-Vergewaltigung und Muslim-Mordlust zu beklagen haben. Sie sind uns in dieser Hinsicht um einige Jahre voraus. Ich habe gelesen, dass in Bus-Tram-Zug ein " Ungläubiger " weg geht und einen neutralen Platz einnimmt. sobald eine KopftuchFrau sich in seiner Nähe setzt. Solche Usancen möchten Sie, Herr Disch, und ich auch nicht. Obwohl die Ungläubigen auch in der BRD das Gesetz auf ihrer Seite hätten. Zurückkommend auf ihr (Hr. Disch ) "Das dürfen sie, das ist ihr Grundrecht" meine ich, es ist nicht gut für die gegenseitige Verständigung, die Gesetze bis zum Rand auszuloten, wie es unsere ' lieben ' Moslims tun Sie, Herr Disch argumentieren gerne mit " das dürfen sie [ die Moslims] " In Niederländisch nennt man das " de kantjes er af lopen " ( in etwa ausloten wiw weit man gehen kann ) In den Niederlanden ist "de kantjes er af lopen " stark negativ besetzt, solche Leute mag man nicht Kritika schreibt am 18.11.2019: Eine KopftuchFrau hingegen betreibt bewusst Werbung für eine menschenverachtende Ideologie. Denken Sie - an das Todesurteil der christlich-Pakistanischen Frau ' Bibi' - oder an das Islamkonforme SteinigungsGesetz aus Brunei. ------- Herr Disch findet diese Wahrheit nicht IslamFreundlich genug und verfälscht mein Statement so: -- " Eine Kopftuchfrau hingegen betreibt bewusst Werbung für ihren Glauben" (Kritika) " Ich habe Sie bisher als integrer Mann kennen gelernt, verehrter Herr Johannes Disch. ---------- Wir haben dicht an der US / Mexicanischen Grenze gewohnt Oft und haben auf dem Weg zurück in die US gerne eine Flasche Tequila geschmuggelt. So ähnlich lautet der Islamische Freispruch an alle Muslims, die lügen dürfen, dass die Balken sich biegen. Sie, Herr Disch sind zum Glück kein Moslim, dürfen also nicht lügen. Deshalb wäre es besser, Sie würden sich an die Wahrheit halten. - - - changing the subject - - - Frankreich hat %-tual wesentlich mehr Moslims als wir. Entsprechend ernster sind deren Probleme, Feindschaft und Einschränkungen für alles, was nach Muslim riecht. Sie haben wesentlich mehr Opfer durch MuslimTerrror zu beklagen als wir durch Muslim-Vergewaltigung und Muslim-Mordlust zu beklagen haben. Sie sind uns in dieser Hinsicht um einige Jahre voraus. Ich habe gelesen, dass in Bus-Tram-Zug ein "Ungläubiger " weg geht und einen neutralen Platz einnimmt. sobald eine KopftuchFrau sich in seiner Nähe setzt. Solche Usancen möchten Sie, Herr Disch, und ich auch nicht. Obwohl die Ungläubigen auch in der BRD das Gesetz auf ihrer Seite hätten. Zurückkommend auf ihr "Das dürfen sie, das ist ihr Grundrecht" meine ich, es ist nicht gut für die gegenseitige Verständigung, die Gesetze bis zum Rand auszuloten, wie es unsere ' lieben ' Moslims tun Sie, Herr Disch argumentieren gerne mit " das dürfen sie [ die Moslims] " In Niederländisch nennt man das " de kantjes er af lopen " ( in etwa probieren wie weit man gehen kann ) In den Niederlanden ist "de kantjes er af lopen " stark negativ besetzt, solche Leute mag man nicht. Gruss, an Hr. Disch und an meine Leser, Kritika
21.11.19
0:10
Johannes Disch sagt:
@Kritika (21.11.19, 0:10) Ich verfälsche ihre Aussage keineswegs. Sie schreiben am 18.11.19: - "Eine Kopftuchfrau hingegen betreibt bewusst Werbung für eine menschenverachtende Ideologie." (Kritika) Diese Aussage ist nachweisbar falsch. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Meinung. Um eine Sache, die man so oder so sehen kann. Diesen unlauteren Kniff wenden viele an, indem sie aus einer Tatsache eine Meinung machen. Hier handelt es sich aber nicht um eine Meinung, sondern um eine Tatsache. Um die Tatsache, dass eine Muslimin mit Kopftuch nicht Werbung für ihren Glauben betreibt, sondern ihrem Glauben individuell sichtbar Ausdruck gibt. Und das ist ihr gestattet. Das ist ihr gutes Recht. Ihr Grundrecht. Ihr unseliger Satz enthält sogar 2 Fehler. Der zweite Fehler besteht darin, den Glauben der Kopftuch tragenden Muslimin pauschal als "menschenverachtende Ideologie" zu diskriminieren.
22.11.19
12:14
Nina sagt:
Es ist unverständlich, dass Mädels mit Kopftuch nicht am Freizeitspass teilnehmen dürfen. Meineserachtens haben selbst ernannte Sicherheitsexperten ihnen den Eintritt verwehrt. Ich trage seit ewigen Zeiten ein Tuch und bin nie irgendwo ,,hängen geblieben".
27.11.19
20:23
Kritika sagt:
An Hr Disch: Kein Taquila bitte: Sie hat für eine Menschenverachtende Ideologie geworben. Über ihr Glauben habe ich nicht befunden. Nicht Pauschal sondern 2 x itemized Menschenverachtend: siehe Post an ' Malsore ' -- 'Bibi' hat ein Muslimisches Trinkglas verunheiligt dafür nach Scharia 8 Jr in der Todeszelle gesessen. -- Brunei: Scharia-Gesetz ' Tod durch Steinigen ' eingeführt . Ich werde nicht mehr auf weitere Posts Ihrerseits in dieser Sache eingehen. Sie können gerne das letzte Wort haben. Gruss, Kritika
28.11.19
0:39
Johannes Disch sagt:
@Nina (27.11.19, 20:23( Ihr Beispiel zeigt, dass viele "Sicherheitsargumente" gegen das Kopftuch an den Haaren herbeigezogen sind.
28.11.19
10:11
Kritika sagt:
An Nina Und was wäre denn so furchtbar daran, wenn Sie Rücksicht auf die Gefühle Ihrer Gastgeber nehmen würden. Wenn Sie eine Spring-und-hops-Stunde lang wie ein normales Mädchen hopsen würden? Und Rücksicht nehmend auf die Gefühle ihrer Mitmenschen - - auch wenn Sie diese Gefühle nicht teilen - - eine Stunde lang wie jedes normale Mädchen aussehen würden? Gruss, Kritika
28.11.19
23:18
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