Freitagspredigten, 01.11.2019

Eheschließung, Organspende, islamische Lehre

Die Hutba (Freitagspredigt) wird beim wöchentlichen Freitagsgebet der Muslime gehalten und behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.

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Freitagspredigt
Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) wird diese Woche die Eheschließung behandelt. Im Islam gelte die Eheschließung als bindend. Braut und Bräutigam verpflichten sich, in der Ehe Verantwortung zu übernehmen. Der Ehevertrag sei das Fundament der Familiengründung und gelte sogar als Ibâda.

Der Ehevertrag dürfe nicht unterschätzt werden, denn er schütze die kommenden Generationen. Er bewahre den Muslim außerdem davor, Unzucht zu begehen. Eine Gesellschaft verfalle, wenn die Familien zerbrechen. Nur wenn die Familienstruktur intakt sei, könne der Verfall aufgehalten werden. Die Familiengründung auf Grundlage des Nikâh gelte deshalb als heilig.

Es komme vor, dass junge Leute bereits während ihrer Verlobungszeit in Einvernehmen mit ihren Eltern nach islamisch gültigen Kriterien heiraten. Viele möchten damit möglichen Sünden aus dem Weg gehen. Es komme aber auch vor, dass sie sich dann in dieser Phase trennen. Häufig nehmen sie dann den islamischen Ehevertrag und das Scheidungsrecht nicht ernst. Daher sei es besser, die Verlobungszeit nicht zu sehr auszudehnen und die Hochzeit bald anzusetzen, um mögliche Probleme und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Organspende

Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) thematisiert die Organspende. Die Legitimität der Organspende werde von manchen Menschen in Frage gestellt. Jedoch stelle die Organspende einen Weg der religiös erlaubten Behandlungsmethoden dar. Diese Handlung stelle eine Bemühung zur Rettung eines Menschenlebens dar. Es sei sozusagen eine Lebensspende (Sadaqa). Daneben sei bei der Organspende auf manche Dinge zu achten. Schließlich gehe es das Leben von Menschen an.

Beispielsweise: Es sollte ein Befund und eine Feststellung von Fachärzten vorhanden sein, dass außer der Organspende keine andere Behandlung vorhanden sei. Der Organspender sollte seine Einwilligung hierzu erteilen und keinerlei Entgelt dafür fordern. Der Organempfänger sollte seine Einwilligung für die Organstransplantation erteilen. Es ist unabdingbare Bedingung, dass diese Transplantation seitens Fachärzte im Krankenhaus durchgeführt werde. Ein wichtiger Anhaltspunkt hierbei sei, dass der Tod des Organ- oder Gewebespenders festgestellt sein sollte. Wenn die jedoch von einer lebendigen Person transplantiert werden soll, dürfe die Organentnahme keine lebensbedrohliche Situation für den Organspender darstellen. Schließlich seien zwei Menschenleben auf dem Spiel. 

Islamische Lehre

In der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geht es um den Erwerb von islamischer Lehre. Bildung und Wissen werde im Islam eine besondere Stellung zugesprochen und sollte von Muslimen daher intensiv gefördert werden. Dies gelte zunächst für jede Form von Bildung. Besonders hervorzuheben sei jedoch das Wissen über die Religion. 

Jeder Lernende und jeder Lehrende, der sich dieses Wissen angeeignet habe, muss dieses Wissen bewahren und ausbauen. Zuallererst habe jeder von ihnen die Aufgabe das Gelernte in die Tat umzusetzen, es zu praktizieren. Für den Muslim stehe das Wissen zwar an vorderster Stelle, aber wenn sie nicht praktiziert werde, gereiche sie zum Nachteil und kann im Jenseits Beweismittel gegen ihn sein.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.

Leserkommentare

Emanuel Schaub sagt:
Unser! Präsidnt ist ja ein lebendiges Beispiel für den Wert einer "Lebend-Organspende2; mir ist aber auch ein radio Bericht erlinnerlich ,in dem eine Tochter es bereute für ihre mutter eine Niere gespendet zu haben (zu viel beinträchtigungen ihrer Lenensqualität! Von den verbrecherischen Handels -Machenschaften mit erzwungenen "Spenden" ganz zu schweigen. Also den Einelfall genau abwägen (was ja gar nicht so einfach ist) Wäre interessant wie hoch die "Halbwertzeit" der islamisch geschlossenen Ehen ist ;die "chrislichen" unterscheiden sich kaum von säkularen ... gruß emanuel
04.11.19
11:17