Seelsorge

Länder wollen muslimische Gefängnisseelsorge ausbauen

Dem Bedürfnis muslimischer Gefangener nach religiöser Betreuung wollen mehrere Bundesländer nachkommen. Ein entsprechendes Konzept soll der Deutschen Islamkonferenz vorgestellt werden.

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2019
Gefängnisseelsorge
Symbolbild: Gefängnis © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Mehrere Bundesländer haben ein Konzept zur religiösen Betreuung für muslimische Gefangene vorgelegt. Darin sprechen sie sich für einen flächendeckenden Ausbau der Gefängnisseelsorge für Muslime aus. Angebote wie Gottesdienste sollten weitgehend auf Deutsch sein, ausgenommen seien aber beispielsweise rituelle Gebete, heißt es in den nun veröffentlichten „Empfehlungen für eine muslimische Gefängnisseelsorge“. Das Papier wurde federführend von Rheinland-Pfalz mit den Justizministern weiterer Bundesländer erarbeitet und soll der Deutschen Islamkonferenz vorgestellt werden.

Eine zentrale Herausforderung ist demnach die Frage nach einer seelsorgerischen Schweigepflicht. Katholische Geistliche können sich auf das Beichtgeheimnis berufen und müssen vor Gericht keine Informationen offenlegen, die ihnen als Seelsorger anvertraut wurden. Ein solches Seelsorgegeheimnis gibt es im Islam nicht – was sich mutmaßlich auf das Zeugnisverweigerungsrecht muslimischer Seelsorger auswirkt, wie es in dem Papier heißt.

Die islamischen Religionsgemeinschaften sollten deshalb ein verbindliches Schweigegebot formulieren. Für die seelsorgerische Tätigkeit sei das unverzichtbar. Andernfalls könne der Staat keine Ausnahme von den Offenbarungspflichten machen.

Seelsorger werden Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen

In dem Vorschlag wird von den Seelsorgern eine Universitätsausbildung in islamischer Theologie und eine zusätzliche Seelsorgeausbildung gefordert. Sie sollten die verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam kennen und offen für einen religiösen Dialog sein. Weiter heißt es: „Die Seelsorge ist politisch neutral auszugestalten.“ Wie andere Mitarbeiter im Justizvollzug sollten sich die Seelsorger „aktiv zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“ bekennen und werden einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen.

Rheinland-Pfalz hat laut Justizministerium seit 2017 ein Konzept zur religiösen Betreuung muslimischer Gefangener und gilt damit als Vorreiter. Das Land hat drei Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt, die sich um etwa 580 Gefangene muslimischen Glaubens kümmern.

An dem Konzept beteiligten sich außer Rheinland-Pfalz die Justizministerien aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Emanuel Schaub sagt:
Mußte gerade süss-sauer schmunzeln .als ich die "Begründung" für das seelsorgerische...was ist dabei eigentliche unter Seele zu verstehen ,(die unsterbliche oder die Psyche ,die hienieden leiset oder auch nicht..) Zeugenverweiweigerungs Recht...? las. Hier entscheidet also das inner kirchliche Recht darüber wie das säkulare darauf zu reagieren hat!! dann mal schnell die islamischen bedingungen schaffen... Nein im Ernst .wenn jetzt alle möglichen Berufsgruppen selber entscheiden dürfen ,das ihren Mitgliedern das besagte Recht zukommt -dann Gute Nacht für die Untersuchungsbeamten /Richter... gruß emanuel
14.11.19
13:36
Dr. Christina Kayales sagt:
Das sog. Seelsorgegeheimnis schützt das Gespräch bei allen im Gefängnis tätigen christlichen Seelsorgern und Seelsorgerinnen, nicht nur der katholischen.
15.11.19
6:21