Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Weltstrafgericht

Ermittlungen zur Vertreibung von Rohingya

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat umfangreiche Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar autorisiert.

14
11
2019
0
Rohingya-Muslime
Rohingya © flickr / CC 2.0 / by AK Rockefeller, bearbeitet IslamiQ

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat umfangreiche Ermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar autorisiert. Die Richter in Den Haag folgten damit am Donnerstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem auch als Weltstrafgericht bezeichneten Gerichtshof.

Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im Juli beantragt, mutmaßliche Verbrechen im Zusammenhang mit der Vertreibung der Rohingya aus Myanmar verfolgen zu dürfen. Dafür werden weithin die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die bislang vorliegenden Informationen böten Grund zur Annahme, dass gegen die Rohingya aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und/oder ihrer Religion systematisch Gewaltakte verübt wurden, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, teilte das Gericht mit.

Im März 2018 hatte die UN-Sonderberichterstatterin für Myanmar, Yanghee Lee, vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf erklärt, die Rohingya-Vertreibung weise sogar Merkmale eines Völkermords auf.

Ebenfalls 2018 hatte sich das Gericht für zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat des IStGH ist. Zur Begründung hieß es auch jetzt wieder, dass Bangladesch – wohin seit Ende 2017 schätzungsweise rund 700 000 Rohingya geflohen waren – dem Gericht angehöre. (dpa/iQ)