Karlsruhe

Entlassung wegen verweigerten Handschlag: Muslim klagt

Ehemaliger Bundeswehrangehöriger klagt beim Bundesverfassungsgericht. Der Soldat wurde entlassen weil er Frauen den Handschlag verweigerte.

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11
2019
Bundeswehr
Symbolbild: Bundeswehr © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Erstmals muss sich das Bundesverfassungsgericht mit einem aus religiösen Motiven verweigerten Handschlag befassen. Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ (Freitag) bestätigte das Karlsruher Gericht auf Anfrage, dass dazu eine Verfassungsbeschwerde eines entlassenen Soldaten eingegangen sei. Dem ehemaligen Bundeswehrangehörigen war vorgeworfen worden, er verletze Dienstpflichten, indem er sich weigere, Frauen zur Begrüßung die Hand zu schütteln. Der Mann war zum Islam konvertiert. Er rügt somit nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Verletzung seiner Religionsfreiheit aus Artikel vier des Grundgesetzes.

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 10 A 11109/19). Diese lehnte zuvor einen Berufungsantrag des Soldaten ab. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juni 2019 rechtskräftig. Dieses sah für den Verbleib des Mannes keine Chance mehr (Az.: 2 K 898/18.KO).

Handschlag-Verweigerung gefährde Einsatzfähigkeit der Bundeswehr

Beide Entscheidungen liegen demnach nun in Karlsruhe zur Prüfung vor. Das Oberverwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Handschlag-Verweigerung des Klägers die Annahme rechtfertige, dass er „Kameradinnen nicht ausreichend respektiert und dadurch den militärischen Zusammenhalt sowie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährdet“. Nach dem Bericht des Tagesspiegels, ließ sich der ehemalige Bundeswehrangehörige einen Bart wachsen. Er habe sich die Zähne auf traditionelle Weise mit Holzstäbchen gereinigt und sich geweigert, in der Kantine Alkohol und Schweinefleisch zu servieren. Außerdem wollte er Frauen zur Begrüßung nicht mehr die Hand zu schütteln.

Die hinter der Weigerung stehende Einstellung widerspreche scheinbar der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau und missachte angeblich die freiheitlich demokratische Grundordnung. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die Entlassung erfolgte zu Recht! Der Soldat hat sich als Repräsentant des Staats klar geschlechterdiskriminierend verhalten. Das ist genauso verwerflich, wie wenn jemand aus weltanschaulichen Überzeugungen Menschen dunkler Hautfarbe den Händedruck verweigert.
29.11.19
19:12
Meister Kilo sagt:
Konvertierte sind keine Normalos, egal in welche Richtung die Reise geht. Wenn ein Deutscher, den jahrelangen Verzehr von Bock-, Brat- und Currywurst gegen die unzähligen Vorgaben einer Religion eintauscht, muss wirklich etwas in seinem Leben vermisst haben. Ich kenne das eher so: Nimm dem Deutschen alles weg, aber mach niemals den Fähler und nimm ihm sein Lieblingsgericht wech. Der Deutsche würde für die Wurst sogar töten. Das erklärt auch, weshalb die Islamisierung Deutschlands ein bloßes Hirngespinst von den Wurstalmanns ist. Wer ist denn so dämlich und nimmt dem Deutschen seine Wurst weg? Macht das nicht! Die Wurst hat für den Deutschen denselben Stellenwert wie für die Muslime Mohamed. Das erklärt dann auch die überspitzte Reaktion und die Verweigerung eines Handschlags. Es gibt im Islam wichtigeres als die Verweigerung eines Handschlags. Eventuell sich nochmal besser erkundigen. Der Deutsche muss dann wieder einmal übertreiben. Ein echter Kanack geht erstmal nicht zum Bund und wenn dann mit Handschlag und nach einer Entlassung zieht er sicherlich nicht vors Gericht. Das ist auch typisch deutsch. Was wenn plötzlich AKK vor dir steht? Was dann?
30.11.19
9:46