Ehemaliger Bundeswehrangehöriger klagt beim Bundesverfassungsgericht. Der Soldat wurde entlassen weil er Frauen den Handschlag verweigerte.
Erstmals muss sich das Bundesverfassungsgericht mit einem aus religiösen Motiven verweigerten Handschlag befassen. Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ (Freitag) bestätigte das Karlsruher Gericht auf Anfrage, dass dazu eine Verfassungsbeschwerde eines entlassenen Soldaten eingegangen sei. Dem ehemaligen Bundeswehrangehörigen war vorgeworfen worden, er verletze Dienstpflichten, indem er sich weigere, Frauen zur Begrüßung die Hand zu schütteln. Der Mann war zum Islam konvertiert. Er rügt somit nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Verletzung seiner Religionsfreiheit aus Artikel vier des Grundgesetzes.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 10 A 11109/19). Diese lehnte zuvor einen Berufungsantrag des Soldaten ab. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juni 2019 rechtskräftig. Dieses sah für den Verbleib des Mannes keine Chance mehr (Az.: 2 K 898/18.KO).
Beide Entscheidungen liegen demnach nun in Karlsruhe zur Prüfung vor. Das Oberverwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Handschlag-Verweigerung des Klägers die Annahme rechtfertige, dass er „Kameradinnen nicht ausreichend respektiert und dadurch den militärischen Zusammenhalt sowie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gefährdet“. Nach dem Bericht des Tagesspiegels, ließ sich der ehemalige Bundeswehrangehörige einen Bart wachsen. Er habe sich die Zähne auf traditionelle Weise mit Holzstäbchen gereinigt und sich geweigert, in der Kantine Alkohol und Schweinefleisch zu servieren. Außerdem wollte er Frauen zur Begrüßung nicht mehr die Hand zu schütteln.
Die hinter der Weigerung stehende Einstellung widerspreche scheinbar der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau und missachte angeblich die freiheitlich demokratische Grundordnung. (KNA, iQ)